Kündigung wegen 'Arbeitsverweigerung'

Hallo,

wer weiss etwas zu diesem fiktiven Fall?
Eine Krankenschwester im Ambulanten Pflegedienst soll eine Nachtwache übernehmen. Sie hat schon mehrere Nächte hinter sich und ist am Ende ihrer Kräfte. Nun soll sie für eine Kollegin einspringen, die leider krank gewordne ist. Da sie den Patient nicht kennt, dieser aber intensivpflichtig ist, möchte sie dies nicht. Weder hat sie die Möglichkeit den Patienten kennen zulernen, noch eine Einarbeitung zu bekommen. Auch hat sie, wie schon gesagt, mehr als sechs Nächte gearbeitet. (laut arbeitsvertrag nicht mehr als 6 Nächte zugelassen)

Sie traut sich diesen Einsatz nicht zu.
Nun droht der Chef, er würde sie wegen Arbeitsverweigerung kündigen wenn sie diesen Einsatz nicht übernehme. Darf er das?

Vielen Dank für Antworten,

wenn Chef einen Arbeitsvertrag abschließt, in der er mehr als sechs Nächte grundsätzlich ausschließt, ohne Ausnahmen, dann kann er zwar um eine weitere Nacht bitten, jedoch nicht darauf bestehen.
Es dürfte schwer sein, wegen Arbeitsverweigerung zu kündigen, wenn die verweigerte Arbeit den vertraglichen Regelungen widerspricht.
Den genauen Wortlaut im Vertrag müßte man natürlich kennen, um sicher antworten zu können.

Ich finde es eher immer wieder bestürzend, daß es scheinbar oftmals nicht möglich ist, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer vernünftig miteinander reden, um gemeinsam Lösungen zu finden. Eiin Geben und ein Nehmen…

es grüßt kein Rechtsexperte, aber Arbeitgeber