ich hoffe mal, das ich hier eine Auskunft zu meinem Problem erhalte.
Ich bin seit über 5 Jahren in einer Firma als Fahrer beschäftigt. Eingestell wurde ich damals als Fahrer / Lagerist.
Die Firma hat ca. 40 Mitarbeiter und 7 eigene Lkw´s.
Jetzt überlegt der Inhaber die eigenen Lkw´s abzuschaffen und alles über eine Fremde Spedition fahren zu lassen.
Wir sind 7 Fahrer. Kann uns der Inhaber so einfach Kündigen ? Oder muss zumindest eine Sozialauswahl getroffen werden, ich habe z.B. 3 Kinder und einen GDB von 30, zudem bin ich ja als Fahrer / Lagerist eingestellt worden was auch so im Arbeitsvertrag steht. Somit müsste für mich doch zumindest die Möglichkeit bestehen ins Lager zu kommen, den dort wird dann 1 Mann mehr benötigt.
Zudem wurden in der letzten Zeit erst 3 Neue Mitarbeiter für die Produktion und für das Lager eingestellt.
Was würde es bringen, wenn ich mich noch vor einer Kündigung auf einen GDB von 50 gleichstellen lassen würde ?
Von den 7 Fahrer sind 4 rein als Fahrer eingestellt und nicht wie ich als Fahrer/Lagerist.
in diesem Fall (Betriebsänderung) wären betriebsbedingte Kündigungen durchaus zulässig.
Dabei hätte der AG eine Sozialauswahl zwingend durchzuführen.
Die dringendste Aufgabe wäre es, jetzt so schnell wie möglich (ggfs. mit Hilfe der zuständigen Gewerkschaft) einen BR zu gründen, da dieser seine volle Mitbestimmung gem. § 112 BetrVG ausüben könnte.
In einem Betrieb dieser Größe könnte eine BR-Wahl schnell durchgeführt werden. Im sog. „vereinfachten Verfahren für Kleinbetriebe“ nach § 14a BetrVG dauert das u. U. nur ca. 3 Wochen. http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__14a.html
Persönlich wäre jetzt der Antrag auf Gleichstellung zwingend, um den persönlichen Schutz der §§ 81 Abs. 4 und 5, 84 Abs. 1, 85 SGB IX http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/index.html
in Anspruch nehmen zu können.
Allein schon die Überlegungen des AG erfüllen die Notwendigkeit der sog. „abstrakten Arbeitsplatzgefährdung“ für eine Gleichstellung.
Weiterhin spielt es auch durchaus eine Rolle, was im Arbeitsvertrag steht. Stehen Arbeitsplätze im Lager zur verfügung, hat jemand mit der arbeitsvertraglichen Bezeichnung „Lagerist“ durchaus Vorrang vor AN, die „nur“ als Fahrer eingestellt sind.
Gewerkschaftsmitglieder haben in all diesen Dingen (Arbeitsrecht, Sozialrecht) Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz.
Hi,
es muß definitiv eine Sozailauswahl unter allen VERGLEICHBAREN Jobs gemacht werden. D.h. auch deine 4 Kollegen die ausschließlich als Fahrer eingestellt sind fallen mit unter die Auswahl, es sei denn, der Betrieb kann beweisen, dass man als Lagerist über Fähigkeiten verfügen muß, die ein Fahrer nicht hat (sollte meiner Ansicht nach nicht der Fall sein).
Bei einer Sozialauswahl zählen:
Unterhaltspflichten (Kinder)
Schwerbehinderung (GdB >50%)
Betriebszugehörigkeit
Alter
Welche Reihenfolge und wie schwer man welche Kriterien wiegt, ist Ermessensache des Arbeitgebers, weil nicht im Gesetz vorgeschrieben. Die Auswahl muß nur nachvollziehbar sein.
Sieht also bei dir mit den von dir beschriebenen Kriterien ganz gut aus … wenn du dich noch irgendwie auf GdB >=50% schrauben kannst, um so besser.
Wenn dein Arbeitgeber eine solche Maßnahme plant und clever ist, besorgt er sich irgendwann einen Rechtsbeistand. Der wird ihm dann schon sagen, was zu tun ist. Solange würde ich locker bleiben.
Sollte dir allerdings irgendwann doch eine Kündigung überreicht werden und dir wird nicht erklärt, dass eine Sozialauswahl durchgeführt wurde … dann ab zum Anwalt!
Du hast mit all Deinen Annahmen recht. Hilft aber erstmal nicht viel. Gleichstellung bitte sofort beantragen!!! Wenn die Kündigung da ist, ist es zu spät! Du wirst dann gleichgestellt und der Arbeitgeber kann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Das kann sehr helfen!
Ansonsten braucht ihr einen Anwalt, der ggf. Kündigungsschutzklage erhebt.
Vorab würde ich schon mal den Job im Lager beanspruchen. Soll heißen, intern bewerben unter der Voraussetzung, dass Dein Job als Fahrer wegfallen würde.
Ich wünsche viel Erfolg und Glück!
Gruß
Brigitte
Hallo,
ich hoffe mal, das ich hier eine Auskunft zu meinem Problem
erhalte.
Ich bin seit über 5 Jahren in einer Firma als Fahrer
beschäftigt. Eingestell wurde ich damals als Fahrer /
Lagerist.
Die Firma hat ca. 40 Mitarbeiter und 7 eigene Lkw´s.
Jetzt überlegt der Inhaber die eigenen Lkw´s abzuschaffen und
alles über eine Fremde Spedition fahren zu lassen.
Wir sind 7 Fahrer. Kann uns der Inhaber so einfach Kündigen ?
Oder muss zumindest eine Sozialauswahl getroffen werden, ich
habe z.B. 3 Kinder und einen GDB von 30, zudem bin ich ja als
Fahrer / Lagerist eingestellt worden was auch so im
Arbeitsvertrag steht. Somit müsste für mich doch zumindest die
Möglichkeit bestehen ins Lager zu kommen, den dort wird dann 1
Mann mehr benötigt.
Zudem wurden in der letzten Zeit erst 3 Neue Mitarbeiter für
die Produktion und für das Lager eingestellt.
Was würde es bringen, wenn ich mich noch vor einer Kündigung
auf einen GDB von 50 gleichstellen lassen würde ?
Von den 7 Fahrer sind 4 rein als Fahrer eingestellt und nicht
wie ich als Fahrer/Lagerist.
Grundsätzlich kann der AG in dieser Situation betriebsbedingt kündigen. Wenn alle 7 Fahrer gekündigt werden, entfällt eine Sozialauswahl. Allerdings hat der AG vor einer Beendigungskündigung zu prüfen, ob andere Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen bestehen. Er muß allerdings keinen Arbeitsplatz frei kündigen; nur freie Arbeitsplätze können angeboten werden.
Eine Hochstufung auf 50% bringt nur insoweit etwas, als daß vor der Kündigung das Integrationsamt angehört werden muß, um zu prüfen, ob wegen der Schwerbehinderung gekündigt wird. Bei betriebsbedingten Gründen stimmen sie einer Kündigung aber i.d.R. zu.
da die Firma ca. 40 Mitarbeiter hat, kann sie nicht einfach so kündigen. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Das ist sie, wenn sie aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgt. Ein dringender betrieblicher Grund könnte die Fremdvergabe sein. Dann benötigt die Firma ja keine eigenen Fahrer. Sofern nicht alle Fahrer gekündigt werden, hat die Firma eine Sozialauswahl vorzunehmen. Dabei sind Alter, Schwerbehinderung, Unterhaltspflichten und Betriebszugehörigkeit zu gewichten.
Sie haben m.E. gute Chancen. Wenn Sie zudem als Lagerist eingestellt sind, sind Sie als solcher weiter zu beschäftigen. Die Voraussetzung ist aber, dass es einen freien Arbeitsplatz gibt. Die Kündigung muss immer das letzte Mittel sein, die ultima ratio. Wenn es andere, dem Unternehmern oder der Firma zumutbare Möglichkeiten gibt, sind diese wahrzunehmen. Für Sie heißt das aktuell, dass der freie Arbeitsplatz im Lager für Sie ist.
Eine Gleichstellung bringt gar nichts. Das Intergrationsamt, welches dann bei einer Kündigung zu beteiligen wäre, prüft nicht die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Es prüft nur, ob der Schwerbehinderte oder Gleichgestellte wegen der Behinderung diskriminiert wurden. Und das kann dem Sachverhalt nicht entnommen werden.
Sollte es einen Betriebsrat geben, wäre ein Sozialplan und Interessenausgleich zu verhandeln.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)
sorry für die relativ späte Rückmeldung, aber ich hatte selbst Hochzeit am WE…
Gut… also: dein Arbeitgeber muss bei der Rechtslage eine Sozialauswahl treffen. Ich denke mal, dass ihr keinen Betriebsrat habt, der bei solchen Dingen mitbestimmen kann ???
Demnach bleibt nur eine Möglichkeit: wenn der Arbeitgeber kündigt, schnellstens (innerhalb von 3 Wochen nach dem Erhalt der Kündigung) zum Arbeitsgericht. Dort wird dann entschieden. Übrigens wird dort auch eine Abfindung verhandelt, die du so niemals bekommen würdest.
Deine 30% hgelfen dir nicht. 50% wären da schon mal interessant. - Aber bedenke, wenn dich ein Arbeitgeber los werden will, wird er das auch. Es ist halt nur eine Frage des Preises. 50 % würden den Preis natürlich nach oben treiben -
Also: er muss eine Sozialauswahl treffen. (Wird er aber nicht machen, weil er sagt… wo kein Kläger, da kein Richter)
Dann Klage einreichen (beim Arbeitsgericht gibt es eine Rechtshilfestelle, für die, die nicht in der Gewerkschaft sind und sich kostenlos vertreten lassen können).
Lass dir nichts gefallen!! Viel Glück!!
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich war jetzt wegen meinem GDB von 30 beim Artzt weil eine Verschlechterung eingetreten ist. Der Artzt sagte mir das ich beim Versorgungsamt eine Verschlechterung beantragen sollte, da ich einenen GDB von 50 erhalten müsste.
Mein Arbeitgeber weiß von meinen GDB von 30 nichts, ich habe bis jetzt nichts gesagt, da es mir keine Vorteile bringt. Bei einem GDB von 50 ist dies anderes. Mehr Urlaub, Kündigungsschutz, usw…,
Frage:
Kann mein Arbeitgeber sagen er kennt den GDB von 50 nicht an weil er von den 30 nichts wusste ??
Für den Grad der Schwerbehinderung ist allein das Versorgungsamt zuständig. Das entscheidet ja auch über einen eventuellen Gleichstellungsantrag. Welche Haltung oder Meingung Ihr Arbeitgeber dazu hat, ist völlig irrelevant.
Eine Kündigung wegen einen höherem Grad der Behinderung wäre eindeutig diskriminierend und schon aus diesem Grund unwirksam. Er kann Sie nur kündigen, wenn er einen Kündigungsgrund hat. Dieser muss personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein. In Betracht kommt allein ein personenbedingter Grund. Aber: Der Grad der Schwerbehinderung sagt noch überhaupt nichts über die Eignung für eine Tätigkeit aus. Außerdem gibt es die Pflicht für den Arbeitgeber, den letzten Winkel seines Ladens zu durchleuchten und alle Anstrengungen zu unternehmen, um einen adäquaten Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen bereit zu stellen.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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