Seit zwei Monaten arbeitet man als 165 Eurojobber mit
Arbeitsvertag. Nun bietet sich kurzfristig eine Umschulung,
die aber schon in zwei Wochen beginnt. Wie kann man die
Kündigungsfrist von 4 Wochen im Arbeitsvertrag händeln. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Hallo,
da bestünde die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages.
Das Jobcenter wird hier nicht eine Sperrfrist verhängen, denn es handelt sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und zudem sind bei den 165 € ca 120 € anrechnungsfrei, für das Jobcenter also kein Verlust.
si
Danke für den Tipp