Ich hätte eine Frage zum Thema Mietrecht. Wenn in einer Mietwohnung ein Abflussrohr undicht ist und die Reparatur aufwändig ist, da die Wand aufgemacht werden muss, ist es dann möglich, dass dem Mieter gekündigt wird? Oder kann wegen eines Schadens, der nicht absichtlich verursacht wurde, keine Kündigung ausgesprochen werden?
Kündigung aus diesem Grund unmöglich. Dem Mieter stehen vielmehr Mietminderung und Schadenersatz sowie ggf. Ersatzwohnraum, im Zweifel sogar Hotel, zu.
Kündigung aus diesem Grund unmöglich. Dem Mieter stehen
vielmehr Mietminderung und Schadenersatz sowie ggf.
Ersatzwohnraum, im Zweifel sogar Hotel, zu.
Dem Mieter stehen
vielmehr Mietminderung und Schadenersatz sowie ggf.
Ersatzwohnraum, im Zweifel sogar Hotel, zu.
Vorsicht! Da stand im UP: „Oder kann wegen eines Schadens, der nicht absichtlich verursacht wurde,…“. Wenn der Mieter selber den Schaden verursacht hat, schießt er sich mit derartigen Maßnahmen selber ins Knie.
Gruß
loderunner (ianal)