Kündigung wegen defekten Abflussrohr möglich?

Hallo,

Ich hätte eine Frage zum Thema Mietrecht. Wenn in einer Mietwohnung ein Abflussrohr undicht ist und die Reparatur aufwändig ist, da die Wand aufgemacht werden muss, ist es dann möglich, dass dem Mieter gekündigt wird? Oder kann wegen eines Schadens, der nicht absichtlich verursacht wurde, keine Kündigung ausgesprochen werden?

Wäre für eine Antwort dankbar.

Grüße
IllBill

Kündigung aus diesem Grund unmöglich. Dem Mieter stehen vielmehr Mietminderung und Schadenersatz sowie ggf. Ersatzwohnraum, im Zweifel sogar Hotel, zu.

vnA

Guten Tag,

Kündigung aus diesem Grund unmöglich. Dem Mieter stehen
vielmehr Mietminderung und Schadenersatz sowie ggf.
Ersatzwohnraum, im Zweifel sogar Hotel, zu.

vnA

Vielen Dank, für die schnelle Antwort.

Hallo,

Kündigung aus diesem Grund unmöglich.

Sehe ich auch so.

Dem Mieter stehen
vielmehr Mietminderung und Schadenersatz sowie ggf.
Ersatzwohnraum, im Zweifel sogar Hotel, zu.

Vorsicht! Da stand im UP: „Oder kann wegen eines Schadens, der nicht absichtlich verursacht wurde,…“. Wenn der Mieter selber den Schaden verursacht hat, schießt er sich mit derartigen Maßnahmen selber ins Knie.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“