Kündigung wegen Diebstahl

Hallo

Person A kauft etwas sperriges in Ihrem Laden. Da sie es auf einmal mit dem Fahrrad nicht transportieren kann, nimmt sie die Ware nur teilweise mit. Als sie den Rest mitnimmt hat sie den Kassenzettel vergessen, wird kontrolliert und sofort fristlos entlassen. A wohnt nicht weit weg von der Firma und wollte Kassenzettel holen fahren, was ihr verweigert wurde
Wie ist die rechtliche Lage, gibt es Urteile für vergleichbare Fälle??

Danke

Der Mikesch

Hallo,

Kündigungsgrund kann entweder der nachgewiesene Diebstahl oder der dringende Tatverdacht eines Diebstahls sein wie auch unbeschadet der strafrechtlichen Einordnung eine sonstige schwere Pflichtverletzung.

Wenn es eine Vorschrift gibt, nur mit beigeführtem Bon Ware herauszutragen, damit Kontrollen einfach möglich sind, wurde diese Pflicht verletzt. Gerichte sind im Handel bei Verletzung von Organisationsvorschriften eher streng, ich glaube aber nicht, dass hier eine außerordentliche Kündigung deswegen gerechtfertigt würde.

Außerdem wäre noch der Verdacht zu entkräften, dass der AN beim ersten Mal alles lt. Bon mitgenommen und sich das Teil dann ein zweites Mal im Laden beschafft und versucht hat, den Betrieb zu verlassen. Diese Verdachtsmomente dürften sich aber ausräumen lassen, wenn der Kassenmitarbeiter befragt wird, ob wirklich dieser Teil der Ware dagelassen wurde.

Am besten: Anwalt einschalten!

Grüße
EK

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