Kündigung wegen Drogenverkauf

Hallo liebe Experten,

angenommen, ein Vermieter erfährt (über ein paar Ecken) davon, dass der Sohn einer Mieterin an der Haustür Drogen verkauft. Stellt dies einen Kündigungsgrund dar und wie soll der Vermieter dies beweisen? Wenn er die Polizei informiert (was er gerne tun will) hätte er ein Recht darauf informiert zu werden, wenn der Sohn tatsächlich Drogen verkauft?

Mit besten Grüßen
Sonja

Hallo Sonja,

wenn hier der Hausfrieden erheblich gestört würde, könnte das ein Kündigungsgrund sein. Aber da hier nicht die Mieterin selber Ursache ist, müsste man ihr wohl eine Chance auf Abhilfe lassen.

Die Frage nach Auskunft erweckt allerdings den Eindruck, dass hier keine erhebliche Störung vorliegt, sondern nur ein Verdacht, dass da etwas Illegales passiert.

Man bekommt im Falle einer Anzeige sicherlich Bescheid, ob die Sache abgelehnt wird oder ob man als Zeuge benötigt wird. Je nach Beteiligung bekommt man dann mit, wie es ausgeht, aber man hat sicher keine Auskunftsrechte gegenüber der Polizei oder der Justiz.

Gruß!

Horst

Hallo,

ein Kündigungsgrund liegt dann vor, wenn z.B. jemand in einer Mietwohnung ( was es tatsächlich gibt ) Pflanzungen ansetzt, auch wenn nur zum Eigenbedarf. Vor der Haustüre wird ein solcher Fall abzuwägen sein. Wird z.B. Kindern in dem Gebäude oder Nachbarn die Droge verkauft dürfte ein erheblich gravierender Eingriff in das gut nachbarschaftliche Zusammenleben vorliegen.

Der VM wird spätestens in einem Verfahren Kenntnisse erhalten, soweit eine öffentliche Verhandlung erfolgt, welche Drogen verkauft wurden. Stellt sich allerdings heraus, dass der VM eine Vermutung als Tatsache behauptet, muss er mit einer Strafanzeige rechnen. Einen Anwalt ins Vertrauen ziehen, sich beraten lassen oder soweit die Chance besteht, sich ohne Anschuldigung mit der Kripo unterhalten.

Gruss Günter

angenommen, ein Vermieter erfährt (über ein paar Ecken) davon,
dass der Sohn einer Mieterin an der Haustür Drogen verkauft.
Stellt dies einen Kündigungsgrund dar und wie soll der
Vermieter dies beweisen? Wenn er die Polizei informiert (was
er gerne tun will) hätte er ein Recht darauf informiert zu
werden, wenn der Sohn tatsächlich Drogen verkauft?

Mit besten Grüßen
Sonja