Ein Mieter wird gekündigt zwecks Eigenbedarfs nach Erbschaft. Ein schriftlicher Mietvertrag zwischen dem verstorbenen Vermieter und Mieter bestand nicht. Der Mieter hatte in der Vergangenheit sich freiwillig an der Hofbepflasterung beteiligt und einen Teil der Kosten übernommen. Desweiteren kaufte er freiwillig eine neue Tür für das Wohnzimmer (die alte Tür war nicht kaputt). Hat der Mieter Anspruch auf Kostenerstattung
der Hofbepflasterung und der neuen Tür gegenüber den neuen Wohnungsbesitzern die ihm die Kündigung aussprachen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Ein Mieter wird gekündigt zwecks Eigenbedarfs nach Erbschaft.
Ein schriftlicher Mietvertrag zwischen dem verstorbenen
Vermieter und Mieter bestand nicht.
Ein Mietvertrag kann auch mündlich vereinbart werden und Gültigkeit haben.
Vergangenheit sich freiwillig an der Hofbepflasterung
beteiligt und einen Teil der Kosten übernommen. Desweiteren
kaufte er freiwillig eine neue Tür für das Wohnzimmer (die
alte Tür war nicht kaputt). Hat der Mieter Anspruch auf
Kostenerstattung
der Hofbepflasterung und der neuen Tür gegenüber den neuen
Wohnungsbesitzern die ihm die Kündigung aussprachen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Ein Anspruch besteht möglicherweise schon, aber es wird schwierig sein, ihn geltend zu machen, wenn nichts Schriftliches oder vor Zeugen vereinbart wurde. Falls nicht, ist die Hofpflasterung futsch. Möglicherweise hat der Mieter das Eigentumsrecht an der Wohnzimmertür (da diese nicht fest mit der Wohnung verbunden ist) und kann sie mitnehmen. Hier wäre es gut, wenn eine auf den Mieter lautende Rechnung oder Banküberweisung vorläge, die unterstreicht, dass die Tür dem Mieter gehört.
Ein Anspruch besteht möglicherweise schon, aber es wird
schwierig sein, ihn geltend zu machen, wenn nichts
Schriftliches oder vor Zeugen vereinbart wurde. Falls nicht,
ist die Hofpflasterung futsch. Möglicherweise hat der Mieter
das Eigentumsrecht an der Wohnzimmertür (da diese nicht fest
mit der Wohnung verbunden ist) und kann sie mitnehmen. Hier
wäre es gut, wenn eine auf den Mieter lautende Rechnung oder
Banküberweisung vorläge, die unterstreicht, dass die Tür dem
Mieter gehört.
Kann den der Mieter beweisen, daß er sich an der Hofpflasterung beteiligt hat? Dann könnte er evtl. Ersatz seiner Kosten verlangen, wenn sich der Wert des Eigentums durch diese Arbeiten erhöht hat.
Die Wohnzimmertür kann er mitnehmen, er muß allerdings dann die alte Wohnungstür oder eine andere Ersatztüre wieder einbauen.
Gruß
Tina
Nein beweisen kann er es nicht, da keine Rechnung über die Hofbepflasterung vorliegt.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten
Scherge007