kündigung wegen EIGENBEDARF

Guten Tag,

ich habe im juni 2009 eine Wohnung mit Mietern gekauft. Ich möchte diese Wohnung selbst nutzen. Der Mieter -Polizist weigert sich auszuziehen. mit der Begründung ,der Umzug wäre für ihn zu teuer , er will dass ich ihm den Umzug und 6.000€ für seine alte Küche bezahle.

Bei der Besichtigung der Wohnung (1. Besichtigung November 08) , haben wir ihm gesagt, das wir die Wohnung für uns brauchen, er war einverstanden.

Laut unserem Anwalt besteht kein Mietvertrag mehr, da er uns versprochen hat, dass er bis zum Juni auszieht.Es gibt zeugen.

Er zahlt es Nutzungentschädigungskosten an uns.

Da er Polizist ist ,haben wir beim Kauf nicht erwartet , dass er sich so verhalten wird. Die Wohnung ist direkt in der Stadt , beste Lage.

Unser rechtsanwalt hat vor diese Woche beim Gericht eine Räumungsklage eingereicht.

Wie lange wird es dauern im schlimmsten Fall , dass er weg ist.und wenn ich gewinne, muss dann der Mieter meinen RA bezahlen und Gerichhtskosten???

bin mit den Nerven am Ande. Wir haben die Wohnung schon im November besichtigt. Der Papierkramm hat bei uns sehr lange gedauert.

ich bedanke mich im Voraus

Hallo,

falls du deine Frage bitte neutral (nicht ich-bezogen) formulieren würdest, könnte ich dir ein paar schlechte Nachrichten übermitteln, aber so…

Gruß
smalbop

Da bleibt nur der Ausspruch der Kündigung wegen Eigenbedarf. Hier sollte unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, nachdem es bei dem Kauf einer ETW teilweise auch Sperrfristen gibt. Der einfachere und schnellere Weg ist es, sich mit dem Mieter zu einigen und ihm eine „Abfindung“ zu zahlen.

Hier sollte unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden,

Ja, und zwar nicht so einen Künstler wie den in der Anfrage beschriebenen, der seinen Mandanten in einen Prozess reinreitet, den dieser mit Pauken und Trompeten verlieren wird.

smalbop

ist das gemeint?

Ja, und zwar nicht so einen Künstler wie den in der Anfrage
beschriebenen,

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html

Neben möglichen andern Fauxpas.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

ja, als da sind das

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html

und das

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577a.html

und das

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html

und schließlich der Umstand, dass nicht genau klar ist, womit der Mieter „einverstanden“ war. Besichtigung war im November. Nach 9 Monaten können sich die Zeugen an den genauen Wortlaut vielleicht nicht mehr zuverlässig erinnern. Und selbst wenn: Die Ankündigung auszuziehen hebt keinen Mietvertrag auf. Ich beispielsweise habe zwei Wohnungen gemietet, bewohne mit meinem gesamten Hausrat aber nur eine. Falls der Mieter aber gegenüber einem Menschen, der damals NUR ein Interessent und kein Vertragspartner war, einer Aufhebung zugestimmt UND zugesagt haben sollte, bis Juni 2009 auszuziehen, aber in ebendiesem Juni 2009 noch in der Wohnung sitzt und der Käufer trotzdem im Juni 2009 den Kaufvertrag unterschreibt, wird letzerer sich vom Richter fragen lassen müssen, weshalb er das um Gottes Willen getan hat.

Gruß
smalbop

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Hallo smalbop,

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html

und das

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577a.html

und das

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html

woher hast Du gelesen, dass es sich um eine Wohnung handelt, an der gerade erst Sondereignetum begründet wurde?

Das Gegenteil konnte zwar auch nicht gelesen werden, aber es gibt tatsächlich Wohnungen, die bereits Sondereigentum sind und dennoch vermietet wurden.

Gruß, Karin