der vermieter hat, nachdem die miete wegen mängel per anwalt gekürzt wurde, eine kündigung wegen eigenbedarf geschickt. er möchte seine tochter in die doppelhaushälft einziehen lassen.das haus hat 3 zimmer und garten.die direkten nachbarn sind onkel und tante von den vermietern und mehr als unzufrieden mit der tatsache das die mieter dort raus sollen. bekannt ist das der vermieter mehrere häuser besitzt und einige davon sogar leer stehen.seit heute ist bekannt das seine tochter die dort einziehen soll, ihre eigene 3 zimmer eigentumswohnung bewohnt. kann der vermieter unter den umständen trotzdem auf eigenbedarf kündigen ?
kann der vermieter unter den
umständen trotzdem auf eigenbedarf kündigen ?
NEIN
kann der vermieter unter den
umständen trotzdem auf eigenbedarf kündigen ?NEIN
nicht so schnell. Wenn der Eigenbedarf schlüssig begründet werden kann, so stellt er einen berechtigten ordentlichen Kündigungsgrund da. Alleine die Tatsache, das der Vermieter weitere leerstehende Wohnungen besitzt oder die Tochter eine eigene Eigentumswohnung bewohnt sind keine Ausschußkriterien.
Gruß
Joschi
der vermieter gibt an das seine tochter eine 3 zimmerwhg im 3 stock ohne fahrstuhl bewohnt und es für sie beschwerlich ist mit ihren kind was gerade das laufen beginnt mehrmals am tag rauf und runter zu laufen(die tochter erfreut sich bester gesundheit), desweieten wird es noch beschwerlicher wenn sie sich den 2 kinderwunsch erfüllt.
die doppelhaushälfte hat auch nur 3 zimmer wohnzimmer und küche im eg, 2 kleine schlafzimmer im og (8 und 15 qm) waschküche, bad und toilette befinden sich im keller. ohne die einrechnung der beiden treppen und flur beträgt hat das haus 60qm.
die tochter würde sich also nicht mal vergrößern bei einem umzug, weder an einer qm anzahl oder der zimmeranzahl