Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo liebes Forum,

ich habe mir vor Kurzem eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung ist knapp 80qm groß und wird seit 2 Jahren von einem Ehepaar und ihrer 12 jährigen Tochter bewohnt. Ich habe die Wohnung gekauft, um dort mit meiner Lebensgefährtin einzuziehen und unsere weitere Familienplanung anzugehen. Wir wohnen selbst zur Miete in einer 60qm Wohnung.
Nun habe ich die Mieter über den Kauf der Wohnung informiert. Sie wissen, dass ich die Wohnung selbst beziehen will, aber noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bin. Für die Zahlung von 7000 Euro boten Sie mir an, vorzeitig auszuziehen. Die 7000 Euro setzen sich neben dem Neupreis einiger Einbauten aus allei 3500 Euro für Umzug und zukünftige Maklerprovison zusammen. Ich bin eigentlich nicht bereit, diese Summe zu zahlen. Grund hierfür ist weder eine gesetzliche Verpflichtung, noch erkenne ich keine Härtegründe bei der Familie.
Vorsorglich habe ich noch im letzten Jahr eine Vermieterrechtsschutz für den Fall einer Eigenbedarfsklage abgeschlossen. Ich will zum 01. März hin kündigen, da dann die Wartezeit bei der Rechtsschutz rum ist.

Nun wäre meine Frage, ob ich die Rechtsschutz überhaupt noch in Anspruch nehmen kann. Konkret frage ich mich, ob durch das Angebot bereits der Rechtsfall begonnen wurde. Zudem würde mich interessieren, wie Ihr mit diesem Vorgang umgehen würdet. Einfach aussitzen und sich durch die Instanzen klagen, oder brav zahlen. Ich muss dazusagen, dass es sich bei meinen Mietern um Makler handelt, von welchen ich in der Vergangenheit auf’s Ohr gelegt wurde. Also sind die Fronten eher verhärtet.

Wenn du 2-3 Jahre Zeit hast, bis das durchgeklagt ist, dann kannst du es aussitzen.
Wie viel Miete zahlst du in dieser Zeit, sagtest du?

vnA

Ich zahle weniger als mein Mieter, da ich ja auch eine kleinere Wohnung bewohne. Sind 2-3 Jahre nicht etwas übertrieben?

2-3 Jahre sind völliger Käse von Leuten die sowas nur vom Hörensagen kennen. 10-12 Monate sind realistisch.

12 Monate - klar, in der ersten Instanz. Und dann?
Versuche alleine nur bei einem Gerichtsvollzieher einen Räumungstermin zu bekommen. So mit Möbelträgern, Spedition, Einlagermöglichkeit, Schlüsseldienst und allem was dazugehört, nachdem der Mieter im Ersttermin die Tür nicht geöffnet hat.
Und dann tippt dir von hinten eine junge Dame auf die Schulter und erklärt dir, dass sie vom Ordnungsamt sei und die Wohnung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bis auf weiteres beschlagnahmt. Da musst du dich richtig gut im Griff haben, sonst ist der alten Mieter der noch in der Wohnung sitzt dein kleineres Problem.
Und von den Kosten rede ich hier noch gar nicht.
Wenn der Mieter einen richtig versierten Rechtsanwalt beschäftigt, kannst du dir die Zähne ausbeißen. Dann wird wegen angeblicher Mängel noch auf Dauer die Miete bis zum Exzess gemindert. Da kommt dann richtig Freude auf.

Aber ja, ich kenne das nur vom Hörensagen und nach höchstens 10-12 Monaten ist das Thema durch. Wenn du das sagst …

vnA

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit so einem Zeitraum habe ich auch gerechnet.

2-3 Jahre sind völliger Käse von Leuten die sowas nur vom
Hörensagen kennen. 10-12 Monate sind realistisch.

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Deine Darstellungen klingen nachvollziehbar, danke! Allerdings wird sich doch ein liquider Mieter 10Mal überlegen, ob er sich auf einen Prozess einlässt. Wenn seine Chancen dann auch noch gegen 0 laufen, muß er mit letzlich mit der Übernahme der Prozesskosten rechnen und dass ist nicht unerheblich.
Gut alles spekulativ, aber vielleicht kennt jemand einen ähnlichen Verlauf und kann mir Ratschläge geben.

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Auch beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung?
Aber vllt. findet man ja auch einen Formfehler in der Kündigung oder hat plötzlich einen Pickel am Knie, oder, oder … Ein guter Anwalt macht aus allem etwas.

vnA

Heute hat mir mein Mieter geschrieben, dass er wohl bereit ist, auszuziehen und einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Er habe wohl eine neue Wohnung gefunden und bat um vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages. Ist es nicht toll :smile: Also, nicht immer alles „Schwarz Malen“!

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