Hallo liebes Forum,
ich habe mir vor Kurzem eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung ist knapp 80qm groß und wird seit 2 Jahren von einem Ehepaar und ihrer 12 jährigen Tochter bewohnt. Ich habe die Wohnung gekauft, um dort mit meiner Lebensgefährtin einzuziehen und unsere weitere Familienplanung anzugehen. Wir wohnen selbst zur Miete in einer 60qm Wohnung.
Nun habe ich die Mieter über den Kauf der Wohnung informiert. Sie wissen, dass ich die Wohnung selbst beziehen will, aber noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bin. Für die Zahlung von 7000 Euro boten Sie mir an, vorzeitig auszuziehen. Die 7000 Euro setzen sich neben dem Neupreis einiger Einbauten aus allei 3500 Euro für Umzug und zukünftige Maklerprovison zusammen. Ich bin eigentlich nicht bereit, diese Summe zu zahlen. Grund hierfür ist weder eine gesetzliche Verpflichtung, noch erkenne ich keine Härtegründe bei der Familie.
Vorsorglich habe ich noch im letzten Jahr eine Vermieterrechtsschutz für den Fall einer Eigenbedarfsklage abgeschlossen. Ich will zum 01. März hin kündigen, da dann die Wartezeit bei der Rechtsschutz rum ist.
Nun wäre meine Frage, ob ich die Rechtsschutz überhaupt noch in Anspruch nehmen kann. Konkret frage ich mich, ob durch das Angebot bereits der Rechtsfall begonnen wurde. Zudem würde mich interessieren, wie Ihr mit diesem Vorgang umgehen würdet. Einfach aussitzen und sich durch die Instanzen klagen, oder brav zahlen. Ich muss dazusagen, dass es sich bei meinen Mietern um Makler handelt, von welchen ich in der Vergangenheit auf’s Ohr gelegt wurde. Also sind die Fronten eher verhärtet.