hallo.
Wenn Familie A. wegen Eigenbedarf gekündigt bekommt und trotz
aller Bemühungen keine Wohnung findet, wie ist da die
Rechtslage?
die ist so, daß das dem vermieter egal sein kann.
Ich möchte noch dazu sagen dass die Familie zwar
berufstätig ist, aber trotzdem ergänzende Leistungen bekommt
und dies, in dem Ort in dem die Familie lebt, die meissten
Vermieter abschreckt.
die welt ist schlecht.
wobei ich nicht verstehe, warum das die vermieter abschreckt. hartz-IV-ler zum beispiel - solange sie sich anständig benehmen, und solche gibt’s durchaus - sind ein traum für jeden vermieter, weil die miete immer pünktlich kommt.
wie auch immer: eigenbedarf ist so ziemlich die einzige möglichkeit, ungewollte/unbequeme mieter loszuwerden - ohne familie A unterstellen zu wollen, daß sie unbequem ist, und ohne dem vermieter unterstellen zu wollen, daß er die mieter loswerden will. sein eigenbedarf mag ja tatsächlich vorliegen.
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allerdings gibt es einige anforderungen an eine eigenbedarfskündigung. die sollte der mieter prüfen lassen - unter umständen ist die kündigung unwirksam.
vorher sollte aber wie schon erwähnt das gespräch mit dem vermieter gesucht werden. vielleicht kann der, der die wohnung übernehmen will, den umzug noch ein paar wochen verschieben, oder aber bei der wohnungssuche behilflich sein, vielleicht ein gutes wort bei potentiellen neuen vermietern einlegen…
gruß
michael