Liebe/-r Experte/-in
für folgendes Problem brauchen wir Ihren Rat.
Wir haben die Kündigung unserer Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten.Begründung ist,eine der Eigentümerinnen(ungeteilte Erbengemeinschaft- 2 Personen)muß aus dem anderen,auch der Erbengemeinschaft gehörenden ,Haus ausziehen ,weil das Gründstück wegen finazieller Schwierigkeiten verkauft werden muß.Da sie schwerbehindert ist benötigt sie eine Wohnung im Erdgeschoß.
So, nun folgendes zur Erklärung:Eigentümer ,in ungeteilter Erbengemeinschaft,sind zwei Damen,die beide unter gesetzlicher Betreuung stehen.Gekündigt hat uns ein Betreuer ohne Vollmacht des anderen.
Leider kennt der Betreuer unsere Wohnung nicht,sonst hätte er festgestellt,das sie alles andere als behindertengerecht ist.Wir bewohnen ca.110qm verteilt auf 2 Etagen.Erdgeschoß besteht aus Küche,Bad,Wohnzimmer und einem kleinen Raum,aber in der Küche-Stufen,zum WZ-Stufen,schmale Türen,im Bad-in den Boden eingelassene Eckbadewanne.Im 1.Stock befinden sich zwei große SZ,allerdings kommt man dahin nur über eine schmale Raumspartreppe(56cm)die zudem noch unter einer Schräge endet,also Treppenlift ging gar nicht.
Allerdigs befindet sich im Haus noch eine zweite Wohnung im Erdgeschoß,sie ist zwar kleiner,aber komplett ebenerdig,hat große Türen und im Bad eine große flache Dusche.
Müssen bei mehreren Vermietern nicht alle kündigen?
Der, in der Kündigung angegebene Nutzungswunsch,ist in unserer Wohnung gar nicht zu erfüllen,wäre das auch ein Widerspruchsgrund?
Sorry,ist ein bißchen lang geworden.
Für hilfreiche Infos sind wir dankbar!
wünsche eine schöne Restwoche
Michback