Kündigung wegen Eigenbedarf

Hat jemand Erfahrung damit, wie vorzugehen ist, wenn ein Mieter (mit Frau und Kind) wegen Eigenbedarf gekündigt bekommen hat und nicht auszieht?

Grüße C.

Hat jemand Erfahrung damit, wie vorzugehen ist, wenn ein
Mieter (mit Frau und Kind) wegen Eigenbedarf gekündigt
bekommen hat und nicht auszieht?

Grüße C.

Zuerst muss mal geklärt sein ob die Kündigung wirksam war

z.B. Belehrung über widerspruchrechte richtigfe Frist.

Wenn Jan dann bleibt nur die Räumungsklage sonst nochmals wirksam kündigen

Johannes

Hat jemand Erfahrung damit, wie vorzugehen ist, wenn ein
Mieter (mit Frau und Kind) wegen Eigenbedarf gekündigt
bekommen hat und nicht auszieht?

Grüße C.

Hallo,

wie lange besteht der Mietvertrag ? Sind besondere Kündigungsfristen vereinbart ? Ist es ein Altvertrag mit Zeitvertragsklausel ? Wie und unter Nennung welcher Personen wurde gekündigt ? Wann wurde gekündigt ? Wurde der Kündigung widersprochen ? Hat der Vermieter auch andere Wohnungen, die er nutzen kann ? Wurde dem Mieter mitgteilt, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist einer Fortsetzung des Mietverhältnisses ausdrücklich widersprochen wird ? Welche folgenden Aktionen sind geplant ? Rechtsanwalt und Klageandrohung ? Sofortige Räumungsklage ? Gibt es in der Person des Mieters/in seiner Familie Gründe, die eine Eigenbedarfskündigung nicht einfach machen ( z.B. bevorstehende Entbindung, schwerer Pflegefall ) ? Wenn man dies weiss, kann man eine Antwort geben.

Gruss Günter

Hat jemand Erfahrung damit, wie vorzugehen ist, wenn ein
Mieter (mit Frau und Kind) wegen Eigenbedarf gekündigt
bekommen hat und nicht auszieht?

Grüße C.

Highspeed24(dot)net

hallo,

wichtig ist dass man feststellt ob die kündigung berechtigt ist. eine eigenbedarfskündigung unterliegt mittlerweilen strengen vorschriften.

wichtig: es besteht nur 1 monat die möglichkeit gegen die eingenbedarfskündigung zu widersprechen. nicht dass eine frist versäumt wird.

mfg
highspeed24net