meinen bekannten wurde die wohnung gekündigt wegen eigenbedarfs als grund hat die vermieterin angegeben das ihr mann verstorben ist und ihr nun ihre eigene wohnung zu groß ist…3 monate kündigungsfrist hat sie ihn eingeräumt wobei er inzwischen 8 jahre in der wohnung wohnt…meine frage…ist die kündigung rechtens oder hat auch die vermieterin die pflicht die kündigung wegen eigenbedarfs früher anzukündigen?
Bei Eigenbedarfskündigungen sollte man generell überlegen, einen Anwalt zu konsultieren.
Ob eine Eigenbedarfskündigung rechtmäßig ist, wird im Regelfall als Einzelentscheidung betrachtet.
Die Kündigungsfrist ist mE jedoch zu kurz.
Hier sollte dein Bekannter Einspruch einlegen. Bei unbefristeten Mietverträgen über 8 Jahren sollten wir bereits bei einer Kündigungsfrist von 9 Monaten liegen.
hallo.frag mal den mieterverein oder beim verbraucherschutz.mfg
meinen bekannten wurde die wohnung gekündigt wegen
eigenbedarfs als grund hat die vermieterin angegeben das ihr
mann verstorben ist und ihr nun ihre eigene wohnung zu groß
ist…3 monate kündigungsfrist hat sie ihn eingeräumt wobei er
inzwischen 8 jahre in der wohnung wohnt…meine frage…ist
die kündigung rechtens oder hat auch die vermieterin die
pflicht die kündigung wegen eigenbedarfs früher anzukündigen?