2010 Kauft der Vermieter das Haus. Sein Sohn erhält eine Wohnung, zieht aber nach ca. 3 Monaten wieder aus. Diese Wohnung wurde neu vermietet. Nun kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf einem 74 jährigen schwer behinderten Mieter, der bereits 17 Jahre seine Wohnung in diesem Haus hat, seine Wohnung.
Grund für den Eigenbedarf ist sein Sohn, der 2010 ausgezogen war. Dieser hat eine schlechte Schufa, ist arbeitslos und bekäme deswegen keine andere Wohnung.
Dieser Sohn wohnt aber bereits jetzt in der über 100 qm großen Wohnung zusammen mit seinem Vater, der Hauseigentümer und Vermieter der anderen Wohnungen ist.
Beim Mietrecht (sehr spezielles Gebiet) kann ich leider nicht weiterhelfen.
Wie sich der Sachverhalt darstellt, würde ich ohnehin einen guten Mietrechtsanwalt nehmen.
Bei Abwägung der jeweiligen Interessen dürfte der 74 jährige, schwer behinderte Mieter, der bereits 17 Jahre diese Wohnung bewohnt, gute Chancen haben, da die Kündigung für ihn eine soziale Härte bedeuten würde.
Hallo,
grundsätzlich hat der Vermieter eines Hauses die Möglichkeit, ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu lösen. Dieses Verfahren ist im BGB, §§ 573 ff, geregelt. Die entsprechende Kündigungsfrist für diesen Fall findet man in § 573c BGB. Das Widerspruchsrecht des Mieters ist in § 574 BGB geregelt.
Jede Eigenbedarfskündigung muss genau begründet werden, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Sollte diese Mittel rechtsmissbräuchlich genutzt werden, kann der Mieter Schadenersatz verlangen. Ob der Sohn als Vorwand genutzt wird, kann wohl nur bei einer genauen Prüfung, die ggf. über einen Anwalt laufen muss, geklärt werden. Ein Indiz dafür wäre m.E., dass er damals zu seinem Vater gezogen ist oder dass er damals zu seiner Freundin gezogen ist, mit der er bereits seit langer Zeit zusammen war und so der „Umweg“ nur genutzt wurde. Es ist nicht außergewöhnlich, dass ein Sohn im fortgeschrittenen Alter die elterliche Wohnung nach einer wirtschaftlichen Konsolidierung verlässt, daher wird es sicher schwer, einen Missbrauch zu beweisen. Eine zentrale Frage wird sicher sein, ob der Vater/Vermieter durch den Auszug des alten Mieters einen nachhaltigen wirtschaftlichen Vorteil hat und ob dieses auch schon bei der damaligen Kündigung so war.
Ich hoffe, dass meine Antwort (auch wenn sie etwas später kommt) Ihnen etwas hilft.
Viele Grüße
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Max