Hallo, Experten des Mietrechts!
Angenommene Lage im Mietvertrag eines Bekannten stünde, dass das Mietverhältnis jederzeit wegen Eigenbedarfs zum Ende eines jeweiligen Monats gekündigt werden könnte, und der Bekannte hätte nun die Kündigung erhalten und müsste zum Ende des Monats schon die Wohnung verlassen: Ist so ein Vertrag bzw. so ein Formulierung/Vereinbarung überhaupt rechtskräftig oder verbindlich? Gelten nicht auch hier mindestens die drei Monate? Und müsste der Vermieter nicht in irgendeiner Form beweisen, dass tatsächlich Eigenbedarf vorliegt?
Danke für eure Antworten!
Grüße
Blümchen
Hi,
http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE248…
Hilft das weiter? Genaueres kann man so nicht sagen.
GRuß Stefan
Hallo,
die gesetzliche 3-monatige Kündigungsfrist kann vertraglich nicht zu Lasten des Mieters abgeändert werden. Eine solche vertragliche Regelung hält einer gerichtlichen Prüfung nicht stand, auch wenn beide Parteien damit einverstanden waren. Der Eigenbedarf muss genau begründet und vor Gericht auch nachweisbar sein.
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owT: Danke für eure Hilfe!
Hi,
die gesetzliche 3-monatige Kündigungsfrist kann vertraglich
nicht zu Lasten des Mieters abgeändert werden. Eine solche
vertragliche Regelung hält einer gerichtlichen Prüfung nicht
stand, auch wenn beide Parteien damit einverstanden waren. Der
Eigenbedarf muss genau begründet und vor Gericht auch
nachweisbar sein.
Das BGB nennt Ausnahmen (z.B. bei Wohnraum innerhalb der Wohnung des VM), bei denen dies nicht gilt. Und allein die Formulierung, daß das Mietverhältnis jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden kann, empfinde ich als Indiz für eine solche Ausnahme. Insofern sollte man ohne genauere Kenntnisse mit solchen absoluten Aussagen wirklich vorsichtig sein.
Sollte das Beispiel einem realen Fall entspringen, kann man dem oder der Betroffenen nur raten sich (z.B. bei einem Mieterverein) beraten zu lassen.
GRuß Stefan
Hallo, Experten des Mietrechts!
Angenommene Lage im Mietvertrag eines Bekannten stünde, dass
das Mietverhältnis jederzeit wegen Eigenbedarfs zum Ende eines
jeweiligen Monats gekündigt werden könnte, und der Bekannte
hätte nun die Kündigung erhalten und müsste zum Ende des
Monats schon die Wohnung verlassen: Ist so ein Vertrag bzw. so
ein Formulierung/Vereinbarung überhaupt rechtskräftig oder
verbindlich? Gelten nicht auch hier mindestens die drei
Monate? Und müsste der Vermieter nicht in irgendeiner Form
beweisen, dass tatsächlich Eigenbedarf vorliegt?
Danke für eure Antworten!
Grüße
Blümchen
Hi Stefan,
in dem angenommenen Fall handelt es sich um eine stinknormale abgeschlossene 2-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Ich habe vorher noch nie von so einer Klausel gehört und war total überrascht, als ich das las. Wenn aber der Mietvertrag mit dieser Formulierung von beiden Seiten so unterschrieben wurde, ist er dann automatisch gültig?
Grüße
Blümchen