hallo!
eine frau und ihre tochter (1 jahr) sind am 15.11.05 in eine neue wohnung gezogen. nach ca. 3 monaten wird ihr bereits wegen eigenbedarf gekündigt, da der sohn der vermieterin sich von seiner freundin getrennt hat und nun in die wohnung ziehen soll. da der wohnungsmarkt nicht gerade rosig ausschaut gestaltet es sich nun für die mieterin zunehmend schwierig eine neue wohnung zu finden. zwischendurch wurde ihr von dem sohn der vermieterin gesagt sie könne bleiben da er es leichter hat eine andere wohnung zu finden, was aber nach 2 wochen widerrufen wurde, da die vermieterin unbedingt möchte das ihr sohn dort einzieht. die kündigung ist zum 31.04.06 ausgeschrieben, was passiert wenn die mieterin nicht rechtzeitig eine neue wohnung findet?
in welchem rahmen darf die vermieterin denn jetzt die wohnung betreten? sie hatte sich nämlich einen tag vorher angekündigt, als die mieterin dann sagte das es ihr nicht passt, hat die vermieterin gedroht die wohnung auch in abwesenheit der mieterin zu betreten. (schloss wurde daraufhin ausgetauscht)
danke, natascha
Hi,
genau das selbe ist uns passiert (Sachen gibt es). Ich kann Dir nur sagen wie wir das gemacht haben:
Wir sind zu einem Rechtsanwalt (hat uns insgesamt 100 € Selbstbehalt der RV gekostet), der hat die Vermieter angeschrieben; In dem Schreiben wieß er darauf hin, dass ein möglich Eigenbedarf absehbar war, uns ein langfristiges Mietverhältniss mündlich zugesichert war, dass ein Auszug zu dem gewünschten Termin aus sozialen Gründen nicht möglich ist (Abschlussprüfungen - wird wohl ein 1 Jahre altes Kind auch darunter fallen unter soziale Gründe), wir hätten bereits neue Möbel, Küche etc. eingebaut, …
Darauf hin gab es noch mehrere SChreiben der HIn und Her (wir ware sogar auszugsbereit gegen finazielle Entschädigung) und dann die Rücknahme der Kündigung (vermutlich weil wohl eine Räumungsklage erstens ewig gedauert hätte und zweitens evtl. wenig ERfolgschancen hätt).
Ich sage nur : Nimm einen Anwalt so gut war mein Geld noch nie investiert
Gruss und viel Erfolg
Brombär
Hallo,
ich kann mich nur Brombär anschliessen. Bei Eigenbedarf wird auf „Vernunft und Nachvollziehbarkeit“ geachtet. Das ist bei einem solchen Fall - Kündigung nach drei Monaten - wohl schon grundsätzlich nicht gegeben.
Erst recht nicht, wenn Mutter mit Kind mal so eben wieder ausziehen müssen. Da wäre auch die Schadensersatzfrage, schließlich kostet so ein Umzug viel Geld. Dass der Sohn schon verzichten wollte, ist ebenfalls ein Argument.
Entweder Vermieterin nochmal in dieser Hinsicht anschreiben/-sprechen oder - wie Brombär empfiehlt - zum Anwalt.
Gruß!
Horst
Noch ein Nachtrag
Hi,
noch ein NAchtrag: Das beste an einem Anwalt ist dass man sich die ganzen unangenehmen Gespräche/Schriftwechsel mit Vermietern oder gar deren Anwälten sparen kann
Noch ein GRuss