Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo liebe Experten,

ein Vermieter kündigt einer Familie die Wohnung wegen Eigenbedarf. Die Familie hat zwei Kinder unter drei und ist gerade dabei ein Haus zu bauen. Maximal ein halbes Jahr nach der Kündigung durch den Vermieter wollte die Familie sowieso in ihr neues Haus umziehen.

Ist es für die Familie möglich trotz Kündigung das halbe Jahr noch in der Wohnung zu bleiben (z.B. weil zwei Umzüge innerhalb eines halben Jahres nicht zumutbar sind)? Was ist zu beachten?

LG,

Jil

Hallo liebe Experten,

ein Vermieter kündigt einer Familie die Wohnung wegen
Eigenbedarf. Die Familie hat zwei Kinder unter drei und ist
gerade dabei ein Haus zu bauen. Maximal ein halbes Jahr nach
der Kündigung durch den Vermieter wollte die Familie sowieso
in ihr neues Haus umziehen.

Ist es für die Familie möglich trotz Kündigung das halbe Jahr
noch in der Wohnung zu bleiben (z.B. weil zwei Umzüge
innerhalb eines halben Jahres nicht zumutbar sind)? Was ist zu
beachten?

Moin,
mindestens 3 Monate Kündigungsfrist sowiso. Dann reden wir also noch von weiteren 3 Monaten. Welcher VM würde sich da nicht auf eine gütliche Einigung einlassen? Eine Räumungsklage würde in dieser Zeit vermutlich nicht einmal verhandelt. Der Ausgang ist m.E. vorhersehbar. Der V würde vermutlich sogar auf seinen Kosten sitzenbleiben.
Ich sehe eine gute Basis für ein Gespräch.

Hi

Moin,
mindestens 3 Monate Kündigungsfrist sowiso. Dann reden wir
also noch von weiteren 3 Monaten. Welcher VM würde sich da
nicht auf eine gütliche Einigung einlassen? Eine Räumungsklage
würde in dieser Zeit vermutlich nicht einmal verhandelt. Der
Ausgang ist m.E. vorhersehbar. Der V würde vermutlich sogar
auf seinen Kosten sitzenbleiben.
Ich sehe eine gute Basis für ein Gespräch.

Hi,

ich habe mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Ich meinte ein halbes Jahr NACH dem offiziellen Kündigungstermin. D.h. der Mieter wäre danach noch ein halbes Jahr länger in der Wohnung.

LG,

Jil