Kündigung wegen Eigenbedarf - ein paar Fragen

Hallo!

Die Wohnung, die nun wegen Eigenbedarf gekündigt wurde (fristgerecht), befindet sich in einem Haus in dem sich -bis auf zwei Wohnungen- nur Büros befinden. Der eine Mieter der Wohnungen ist vor ein paar Wochen ausgezogen und der andere Mieter hat nun die Kündigung erhalten, da die Wohnungsräume für das Büro benötigt werden.

  1. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug „fachmännisch renoviert“ werden muss. Ist das jetzt auch noch der Fall, obwohl die Räume sicherlich sowieso komplett umgestaltet werden (zu Büroräumen)?

  2. Wie sieht es in dem Fall mit der Kaution aus?

  3. Ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter die Maklerprovision der neuen Wohnung zu zahlen, falls er keine provisionsfreie Wohnung findet?

  4. Ist der Vermieter verpflichtet die Umzugskosten zu übernehmen, wenn der Mieter nicht in der Lage ist den Umzug finanziell zu bewerkstelligen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Hallo,

die Eigenbedarfskündigung einer Wohnung zur anschließenden gewerblichen Nutzung hat andere Rechtsanforderungen als Eigenbedarf für weitere Wohnraumnutzung; daher sollte erste einmal die Eigenbedarfskündigung hinsichtlich der Wirksamkeit geprüft werden.

Zudem wäre zu prüfen, ob die Gemeinde/Stadt der Änderungsnutzung von Wohnraum zu Gewerberaum zulässt bzw. ob sich dies im gesetzlichen Rahmen befinden.

Die Klausel der „fachmännischen Renovierung“ besagt nicht, dass dies von einer Fachfirma erledigt werden muss; dies kann auch der bisherige Mieter, nur es sollte kein „Pfusch“ sein.
Gründe, warum die Renovierungsklausel entfallen sollte, nur weil zukünftig gewerblich genutzt werden, ist nicht verständlich.
Wurde denn schon mit dem Vermieter dies angesprochen, denn der Vermieter hatte bei Abschluß des Mietvertrages vermutlich einen Formularmietvertrag verwendet, in dem diese Klauseln üblich sind.

Die Kaution ist vertragsgemäß zurück zuzahlen, vermutlich nach Erstellung der letzten Nebenkostenabrechnung, welche i.d.R. im Jahr 2014 für 2013 vorgelegt wird, es sei denn, der Mieter lässt auf eigene Kosten alle Verbrauchswerte abrechnen.

Der Vermieter ist zu keinerlei Zahlung von Maklerprovisionen für eine neue Wohnung verpflichtet, warum auch?

Der Vermieter muss auch keine Umzugskosten übernehmen, denn es liegt keine Verpflichtung für den ehem. Vermieter vor.

Anzuregen ist, die Eigenbedarfskündigung für die anschließende gewerbliche Nutzung des bisherigen Wohnraumes hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen prüfen zu lassen und mit dem Vermieter hinsichtlich Renovierung und Kaution ein Gespräch zu führen, denn man kann nicht davon ausgehen, dass dem Vermieter die wirtschaftliche Problematik des Mieters bekannt/bewusst ist.

si

Der BGH hat kürzlich klargestellt, dass eine Eigenbedarfskündigung für eigene berufliche/gewerbliche Zwecke des Vermieters durchaus rechtmässig ist
http://www.mieterverein-koeln.de/Vermieterkuendigung…

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