Kündigung wegen Eigenbedarf - fehlende Besichtigung

Hallo zusammen.

Es geht konkret um den Fall einer Eigenbedarfskündigung, die im Nachhinein nicht realisiert wurde. Es wurde gekündigt, weil der Bruder des Vermieters in die Wohnung ziehen wollte. Nach Auszug hat sich herausgestellt, dass der geplante Eigenbedarf nicht realisiert wurde. Begründet wurde die fehlende Realisierung damit, dass der Bruder die Wohnung erst nach Auszug besichtigt hatte und den Komfort, sowie den Zustand der Wohnung bemängelte. Daraufhin hat er eine andere Wohnung bezogen und zwei Monate nach Auszug hat man die besagte Wohnung anderweitig vermietet.

Kann jemand den Fall einschätzen und/oder sogar das Risiko bei einer Klage einschätzen?

Den Vermieter trifft hier eine sogenannte sekundäre Darlegungslast. Er muss mit anderen Worten vor Gericht ziemlich substantiiert begründen, wieso der Eigenbedarf entfallen ist. Eine Eigenbedarfkündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Eigennutzungszwunsch ernsthaft verfolgt wird und hinreichend bestimmt und konkretisiert ist (BGH ZMR 2016, 22). Daran würde ich hier zweifeln. Eine anwaltliche Erstberatung halte ich für sinnvoll.