Es geht konkret um den Fall einer Eigenbedarfskündigung, die im Nachhinein nicht realisiert wurde. Es wurde gekündigt, weil der Bruder des Vermieters in die Wohnung ziehen wollte. Nach Auszug hat sich herausgestellt, dass der geplante Eigenbedarf nicht realisiert wurde. Begründet wurde die fehlende Realisierung damit, dass der Bruder die Wohnung erst nach Auszug besichtigt hatte und den Komfort, sowie den Zustand der Wohnung bemängelte. Daraufhin hat er eine andere Wohnung bezogen und zwei Monate nach Auszug hat man die besagte Wohnung anderweitig vermietet.
Kann jemand den Fall einschätzen und/oder sogar das Risiko bei einer Klage einschätzen?
Den Vermieter trifft hier eine sogenannte sekundäre Darlegungslast. Er muss mit anderen Worten vor Gericht ziemlich substantiiert begründen, wieso der Eigenbedarf entfallen ist. Eine Eigenbedarfkündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Eigennutzungszwunsch ernsthaft verfolgt wird und hinreichend bestimmt und konkretisiert ist (BGH ZMR 2016, 22). Daran würde ich hier zweifeln. Eine anwaltliche Erstberatung halte ich für sinnvoll.
Danke für die kurze Einschätzung. Ich habe bereits einen Anwalt beauftragt. Dieser hat die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert. Die erste Aufforderung blieb unbeantwortet. Auf die zweite Fristsetzung hat man mit der Stellungnahme reagiert (wie oben geschildert). Der Bruder des Vermieters hat den Zustand der Wohnung bemängelt und es wurde geschrieben, dass er einen besseren Komfort gewohnt ist. Zudem hätte man Investition tätigen müssen, um die Wohnung auf seinen „Standard“ zu bringen. Zufälligerweise hat sich daraufhin ergeben, dass seine Eltern in ihr Heimatland auswandern und er somit in die frisch renovierte Wohnung der Eltern ziehen kann.
In dem Schreiben wurden alle Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen - gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Abfindungszahlung angeboten.
Ich bin nun am überlegen, welches Risiko ich bei einer Klage eingehen würde, falls die Gegenseite auf meine Forderungen nicht eingehen sollte. Wovon ich ausgehe. Der geforderte Betrag liegt im mittleren 4-Stelligen Bereich und würde meine Umzugs -und Anwaltskosten decken, sowie die Mietdifferenz für die ersten 8 Monate nach Auszug.
Am besten kann das natürlich dein Anwalt einschätzen.
Auf den ersten Blick könnte ich mir schon vorstellen, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Abgesehen davon, dass die Absicht der Selbstnutzung der Wohnung wahrscheinlich nicht hinreichend konkretisiert war, könnte man sich vor dem Hintergrund des Ganges ins Auslandes und des Freiwerdens der elterlichen Wohnung fragen, ob der Eigenbedarf vorgetäuscht wurde. Zumindest müsste sich der Vermieter vor Gericht erklären und könnte sich nicht darauf beschränken, alles pauschal zu bestreiten (die bereits erwähnte sekundäre Darlegungslast).
Das Angebot einer “Abfindung” zeigt, dass sich die Gegenseite nicht ganz sicher ist. Das könnte sich natürlich in dem Moment ändern, in dem sie selbst juristischen Rat einholt (aus dem Wort “Abfindung” schließe ich, dass das noch nicht geschehen ist, weil die Formulierung für eine Anwältin/einen Anwalt unüblich ist).
Leider ist ein Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten verbunden. Eine Klage auf Zahlung von 5.000,00 Euro bringt schon in der ersten Instanz ein Gesamtkostenrisiko von über 2.600,00 Euro mit sich. Wird einer Klage teilweise abgewiesen, fällt dem Kläger immer noch ein Teil des Kosten des Rechtsstreits zur Last. Obsiegt der Kläger zu 50 %, muss er 50 % der Kosten tragen, also über 1.300,00 Euro, was seinen “Gewinn” erheblich schmälert. Kommt es zum Vergleich, reduzieren sich die Gerichtskosten geringfügig, während sich die Anwaltskosten erhöhen (können). Von der Rechtsmittelinstanz oder den Rechtsmittelinstanzen will ich gar nicht erst anfangen …
Ein außergerichtlicher Vergleich (eine “Abfindung”) hat so gesehen seine Vorzüge.
Witzig. Als ich meinen Artikel schrieb, waren für mich exakt zwei andere Beiträge sichtbar: die Ausgangsfrage und die erste Antwort. So etwas hatte ich neulich schon einmal - also dass auf einmal zwischen meiner Antwort und der vorherigen auf einmal diverse Beiträge auftauchten, die zuvor für mich nicht sichtbar waren.