Würde gerne die Meinungen zu folgendem Fall hören:
Herr X besitzt mehrere Mehrfamilienhäuser. In einer Wohnung davon wohnt seine Tochter mit Kind und Hund. Es ist eine 2-Zimmer-Wohnung, ca. 50 qm. Die Wohnung ist nicht passend, da hinter dem Schlafzimmer, das als Kinderzimmer genutzt wird, das Badezimmer ist.
Nun möchte die Tochter in ein anderes Haus von Herrn X ziehen. Das ist aber auch nur eine 2-Zimmer-Wohnung und ca. 60 qm groß. Der Vorteil würde darin liegen, das die neue Wohnung keine gefangenen Räume hat und einen kleinen Garten für das Enkelkind und Hund hat.
Hätte eine Kündigung auf Eigenbedarf Erfolg?
Danke für Meinungen und Anregungen.
Ja. Dies ist der klassische Eigenbedarf.
vnA
Danke für die Antwort.
Ich bin nur etwas verunsichert, da ich im I-Net gelesen hatte, das für eine Eigenbedarfskündigung ein „berechtigtes Interesse“ bestehen muß und da die Tochter von Herrn X ja eine Wohnung hat, die von der Größe unwesentlich und von der Zimmeranzahl gleich ist bin ich davon ausgegangen, dass nur bei einer 3-Zimmerwohnung die Chancen bestehen, die Wohnung auf Eigenbedarf zu kündigen.
Sandra
Die Gründe für das berechtigte Interesse hast du doch nachvollziehbar dargelegt. Die Raumanzahl oder Wohnungsgröße ist nicht das alleinige Merkmal.
vnA
Hallo
Es muss auch sichergestellt sein, dass dieser Eigenbedarf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem zu kündigenden Mieter nicht schon absehbar war, sonst evtl. Schadenersatzpflicht aus Verletzung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses (cic).
Und es darf natürlich kein befristeter Mietvertrag vorliegen.
Gruß
smalbop