Hallo liebe Leute,
ich bräuchte im folgenden Fall die Meinung der Experten 
3 Perosnen (A,B,C) planen eine Immobilie gemeinsam zu kaufen (Käufergemeinschaft). Die Immobilie sollte nach dem Erwerb durch eine Teilungserklärung in 3 Einheiten geteilt werden, so dass jeder dann sein Eigentum hat. Die Wohneinheiten werden dann natürlich auch selbst genutzt und nicht vermietet.
Die Wohnung, die A später gehört ist derzeit vermietet. Die Mieter wohnen seit 20 Jahren drin und laut Verkäufer mit einem gesetzlichen Mietvertrag.
Kann A die Mieter wegen „Eigenbedarf“ kündigen? Wenn ja wie?
Ich habe natürlich auch ein bisschen gegoogelt und folgendes für mich festgestellt:
Nach Eigentümerwechsel können die Mieter ja durch Eigenbedarf unter Berücksichtigung einer gesetzl. Kündigungsfrist (hier ca. 9 – 12 Monaten) gekündigt werden. Wenn das so ist, kann A diese Kündigung auch nach der Teilungserklärung machen oder sie muss definitiv durch die Käufergemeinschaft vorher gemacht werden?
Weil, wenn eine Mietwohnung in Wohnungseigentum umgewandelt wird (was ja mit der Teilungserklärung geschieht) ist eine Kündigungssperrfrist von 3 bis 10 Jahre zu beachten.
Wie kann A hier vorgehen, um möglichst schnell in die neu gekaufte Wohnung einzuziehen?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich schon dafür.
Grüße