Wir wohnen seit 11 Jahren zur Miete in einem Zweifamilienhaus.
Nun haben wir die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
Die Vermieterin benötigt die Wohnung für ihre alleinerziehende Enkeltochter.Laut Vermieterin haben wir 9 Monate Zeit um eine neue Wohnung zu finden.
Nun möchte ich gerne wissen innerhalb welchen Zeitraumes wir ausziehen müssen.Hat sie recht?
Hallo,
für die Kündigungsfrist gilt zunächst mal Dein Mietvertrag.
Steht dort: „es gelten die gesetzl. Kündigungsfristen.“ o.ä. dann sind es 9 Monate.
Sind dort einzelne Kündigungsfristen aufgeführt ( in etwa: bis 5 Jahren 3 Monate, nach 5 Jahren plus 3 Monate, 8 Jahren weitere 3 Monate, 10 Jahren weitere 3 Monate = Höchstens 1 Jahr), dann gelten diese.
zu den Kündigungsfristen hat sich Harry geäussert. Seine Aussagen sind richtig. Müssen nicht wiederholt werden.
Wir wohnen seit 11 Jahren zur Miete in einem Zweifamilienhaus.
Nun haben wir die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
Die Vermieterin benötigt die Wohnung für ihre alleinerziehende
Enkeltochter.Laut Vermieterin haben wir 9 Monate Zeit um eine
neue Wohnung zu finden.
Nun möchte ich gerne wissen innerhalb welchen Zeitraumes wir
ausziehen müssen.Hat sie recht?
Wenn es die einzige Wohnung der Vermieterin ist, ist die Eignebedarfskünduigung wohl richtig. Hat die Vermieterin weiterer Wohnungen ist die Frage an sie zu richten, ob eine dieser Wohnung derzeit gekündigt ist und wenn ja, weshalb sie diese Wohnung nicht für die Tochter nimmt.