Mal eine frage: eine Mutter und ihre Tochter(18) wohnen in einer Wohnung die ihnen die Oma(Schwiegermutter meiner Mutter) der Tochter vermietet, die Oma wohnt 2 Häuser weiter. Das verhältnis zwischen Mutter und
Oma ist Ziemlich schlecht und auch die tochter hat Probleme mit ihrer Mutter. Die Oma würde der Mutter gerne kündigen und die tochter, also ihre enkelin, alleine darin wohnen lassen. Die
Tochter würde selbstverständlich die Miete zahlen. Oma und mutter haben keinen schriftlichen Mietvertrag jedoch wohnt die Mutter schon ca 20 Jahre in dieser Wohnung. Gibt es Möglichkeiten das die Oma der Mutter kündigen kann und die tochter weiter darin wohnen kann? Beispielsweise eine Kündigung auf Eigenbedarf?
Den Richter möchte ich sehen …
Eigenbedarf würde nur vorliegen, wenn eine Person des privilegierten Personenkreises die Wohnung nutzen will.
Das bedeutet, die Oma müsste vortragen (und ggf. beweisen), dass sie nun selbst die Wohnung (ggf. mit der Tochter) nutzen und dort einziehen möchte.
Alternativ kann die Oma der Mutter auch zugunsten des Eigenbedarfs der Tochter kündigen mit dem Argumentation, dass die Tochter nunmehr die ganze Wohnung allein nutzen möchte.
Das müsste sie natürlich im Räumungsprozess gegen die Mutter ebenfalls beweisen und wenn dort erkennbar wird, dass es darum eigentlich garnicht geht, sondern die Oma die Mutter nur wegen persönlichen Streitereien raushaben will, ist das kein Eigenbedarf.
Gruß
Dea