Heute bekam ich die Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarf. Grund:
Die Enkelkinder des Vermieters ( Zwillinge 3 Jahre alt, sowie ein 5 jähriger ) benötigen größere zimmer. Ausserdem Soll in diese Wohnung noch ein Arbeitszimmer für den Sohn des Vermieters eingerichtet werden. Die besagte Familie wohnt über mir und hat Ca. 140qm Wohnraum zur Verfügung.
Zudem besitzt meine Wohnung eine separate Eingangstür…dort müssten die kleinen Kinder demnach ohne Aufsicht schlafen(?) …wenn sich die Schlafzimmer der Eltern unter dem dach befindet?? Ist das ein Grund mir zu kündigen?? Zudem wohne ich erst ein Jahr hier… Es wäre doch auch zu dem Zeitpunkt schon absehbar gewesen, das mehr platz als ohnehin schon da ist benötigt wird…
. Was ist wenn ich keine Wohnung finde?? Ich bekomme mein Geld vom Amt…kann mir nichtmal die renovierungskosten leisten…und jetzt??ich kann mir wirklich nicht vorstellen, das hier in absehbarer Zeit die Kinder einziehen, da die Bauweise des Hauses nicht dafür geeignet wäre…naja…
ohne Onfo, vermute ich Einliegerwohnung. Dann ist die Kündigung rechtes, egal was sich Mieter vorstellen können.
ich dazu „weiß“:
-
Auch ein Gericht kann einem Wohnungseigentümer nicht vorschreiben, wie viel bzw. wie wenig Wohnraum er für sich und seine Verwandten beansprucht. Die eigene Wohnungsgröße des Eigentümers wird daher wohl kein brauchbares Argument sein.
-
Meines Wissens ist es nicht statthaft, schon 1 Jahr nach Vermietung mit einem unbefristeten Vertrag und ohne schriftlichen Hinweis auf möglichen baldigen Eigenbedarf auf Eigenbedarf zu pochen. Da gibt es m.W. eine Ca.-Frist von 5 Jahren. (Zumindest war das noch vor ca. 4 Jahren so, und ich glaube nicht, dass sich das geändert hat.)
Das könnte daher euer bestes Abwehr-Argument sein. -
Renovieren müsstet ihr beim Auszug nicht, es sei denn, das steht so in eurem Mietvertrag UND ist WIRKSAM. Die meisten solcher Renovierungsbestimmungen sind unwirksam. Das müsste man aber ganz genau prüfen. Schlimmstenfalls müsstet ihr einen Anteil derjenigen Renovierungskosten bezahlen, die dann anfallen würden, wenn eine Renovierung wegen „Abwohnens“ tatsächlich nötig wäre.
Aber bei einer Eigenbedarfskündigung ist es in der Regel sowieso unsinnig, zu renovieren, da die Wohnung doch wohl noch irgendwie an die Bedürfnisse der Eigentümer angepasst werden müsste.
(Vorausgesetzt, ihr zieht wirklich aus.)
Falls euch der Vermieter tatsächlich loswird, müsste er wohl EUCH noch einen Batzen Geld bezahlen: Für den Umzug und möglicherweise die Renovierung der neuen Wohnung und womöglich noch mehr. -
Und zur Frage, ob die drei Kleinkinder ein Grund für die Eigenbedarfskündigung sein können: Hmm. Eventuell dann, wenn sie die beiden Wohnungen so umbauen, dass sie miteinander vereinigt sind. Andernfalls wird doch wohl kein gesund denkender Richter glauben, dass 3 Kleinkinder nachts alleine in einer separaten Wohnung bleiben.
Für eine Eigenbedarfskündigung gibt es sehr strenge Regeln. Diese scheinen mir hier, soweit du es hier aufgeschrieben hast, nicht erfüllt.
Es könnte theoretisch sogar auch ein vorgeschobener Eigenbedarf sein.
Daher kann ich euch nur dringend raten, sofort einen (guten) Mieterverein aufzusuchen, den Aufnahme- und Jahresbeitrag zu bezahlen und von den dortigen Rechtsanwälten euren Vertrag und vor allem das Kündigungsschreiben gründlich zu untersuchen.
Wahrscheinlich ist allein schon die Tatsache, dass ihr den Mietvertrag erst vor einem Jahr abgeschlossen habt, ausreichend.
Allerdings, wenn ihr euch querstellt, können die Eigentümer euch das Leben schwer machen, um euch rauszubekommen. Damit ist zu rechnen.
Kann es sein, dass sie euch aus einem ganz anderen Grund raushaben wollen? Gab es Streit? Seid ihr zu laut oder ähnliches? Vielleicht lässt sich die Situation viel einfacher lösen?
Alles Gute!
Aber mit dem Vermieter/Eigentümer würde ich natürlich nicht über die QUALITÄT seines Kündigungsschreibens und seine schlechten CHANCEN sprechen, sondern mich erst vom Anwalt/Mieterverein beraten lassen, wie lang die Widerspruchsfrist ist, wie eure Chancen sind usw.
Hallo,
nun ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht kann ich leider nicht beurteilen. Ich denke in der Kündigung ist ein Zeitpunkt wann Sie die Wohnung geräumt haben sollen. Sollte der zu kurzfristig sein würde ich mit dem Vermieter sprechen und Ihm mitteilen bis wann man die Wohnung geräumt haben kann. Um es prüfen zu lassen ob die Kündigung so rechtens ist kann man zum Mieterschutzverein der ja fast in jeder Stadt ist.
Viel Glück
Die Eigenbedarfskündigung ist ordnungsgemäß begründet. Die Kündigugnsfrist von drei Monaten gibt Ihnen ausreichend Zeit, sich nach Ersatz für die Wohnung umzuschauen. Stellen Sie später fest, dass die Wohnung nicht wie angekündigt von der Familie des Eigentümers genutzt wird, sondern anderweitig vermietet wurde, dann wäre die Eigenbedarfskündigung betrügerisch erfolgt. Sie können dann gegen den Vermieter Strafanzeige erstastten. Im Anschluß an dessen mögliche Veruteilung steht es Ihnen dann frei,auf dem zivilrechtlichen Wege Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter einfordern. - Umzugskosten etc. - Vielleicht reden Sie darüber nochmals mit dem Vermieter!?!
Hallo,
Trotz ihrer Bedenken haben die Eigentümer das Recht wegen Eigenbedarfs
ihnen zu kündigen. Die Eigentümer müssen ihnen eine 3 monatige Kündigungszeit
geben. Wie die Eigentümer nach ihrem Auszug das Haus umbauen ist deren
Privatsache.
Da der Sohn bald zur Schule kommt, braucht er eine Rückzugsphase wo er von den : Zwillingen abgeschirmt lernen kann.
Wie lange Sie in der Wohnung leben spielt keine Rolle.
Wenn sie Schwierigkeiten haben innerhalb dieser Zeit eine neue Wohnung zu
finden können Sie sich ja auch an das Amt wenden.
Da Sie erst 1 Jahr in der Wohnung leben,sollten Sie mit den Vermieter
über die Renovierungskosten (Wände streichen)sprechen.
Als Mieter ist man nur alle 3 Jahre für Wohnräume-alle 5 Jahre Küche, Bad
verpflichtet auszuweißen.
die Vermieter haben vor 1 Jahr auch nicht gewusst in welche Lage Sie kommen,
man weiss nie wie sich die Kinder entwickeln.
und ehrlich gesagt ich hätte die Wohnung in der Zeit auch nicht leer stehen lassen.
Viele Grüße
monika61
Moin,
tut mir Leid, dass dir die Wohnung gekündigt wurde, ist eine sehr unschöne Situation.
Als Erstes rate ich dir, einen Mieterverein um Beratung anzugehen oder ggf. einen Anwalt für Mietrecht, denn Eigenbedarf ist der häufigste Klagegrund bei Kündigungen.
Deine Situation stellt sich für mich so dar:
Du wohnst seit einem Jahr dort, es ist nur ein Zwei-Familienhaus bzw. bewohnst du eine Anliegerwohnung im Wohnhaus des Vermieters.
Dein Vermieter hat ordnungsgemäß seine Kündigung begründet (schriftlich im Kündigungsschreiben.
Wäre letzter Punkt nicht der Fall, könnte die Kündigung selbst schon unwirksam sein. Sie würde dann aber wohl einfach nur wirksam wiederholt werden, du würdest damit nur Zeit gewinnen.
Du und der Vermieter habt keine Auseinandersetzung und du keine Mietschulden etc., sodass kein anderer Grund angenommen werden müsste, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Das wäre ein ansonsten ein Punkt, den ein Gericht ggf. prüfen würden.
Aus dem ziehe ich zwei Folgerungen unterschiedlicher Art:
-
Der Vermieter müsste nicht einmal Eigenbedarf anmelden, da er ein Sonderkündigungsrecht besitzt, wenn es sich um das beschriebene Zweifamilienhaus handelt, in dem er selbst wohnt. Die Kündigung wäre also rechtens.
Ansonsten ist der Eigenbedarf für Enkelkinder in Ordnung, vor allem, so verstehe ich deine Äußerungen, diese bei ihm in der Wohnung, also in dem Haus wohnen.
Das Arbeitszimmer für den Sohn könnte bestreitbar sein: Die Frage wäre, ist das notwendig.
Aber wie gesagt, dass sind letztlich für mich nachvollziehbare, plausible Gründe.
ALSO: Kündigung formal und inhaltlich ordnungsgemäß.
(Bei dem Zweifamilienhausmodell muss er aber drei Monate zusätzliche Kündigungsfristen einhalten). -
Der Eigenbedarfsgrund war zumindest für den Raumbedarf der Enkelkinder vorhersehbar, zumindest vor einem Jahr. Damit hätte er dir nur einen Jahresvertrag bieten dürfen. So etwas kann rechtsmissbräuchlich sein.
Damit wäre die Kündiung nicht rechtens.
Aber er begründet ja AUCH mit dem Arbeitszimmer, das kann also vielleicht langen.
Mein Schluss:
Da in einem Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung kein Eigenbedarf notwendig ist für die Sonderkündigung, dieser durchaus für die Familienmitglieder nachvollziehbar ist und höchstens die Vorhersehbarkeit dieser Kündigung dagegenspräche, würde ich es so einschätzen, dass du die Wohnung verlieren wirst.
Weil das aber nicht so klar ist, würde ich dir raten, das Ganze mit Fachleuten zu besprechen: Anwalt oder Mieterverein.
Ich kenne die Wohnbedingungen an deinem Ort nicht, aber du findest sicherlich eine neue.
Renovierungskosten (da ja nur ein Jahr Dauer und vorhersehbar etc., genau wie Umzugskosten könntest du ggf. selbst bei rechtmäßiger Kündigung vom Vermieter ersetzt bekommen. Auch das solltest du mit dem Mieterverein klären.
Sollten die Kinder nicht einziehen, wie du befürchtest, dann wäre der Eigenbedarf nur vorgetäuscht und du könntest den Vermieter auf Schadenersatz verklagen.
Alles in allem: Ich an deiner Stelle würde mit dem Vermieter verhandeln wegen der Übernahme der Kosten und ausziehen.
Natürlich bin ich nicht an deiner Stelle.
lg
PS: Ich hoffe, ich konnte dir helfen, dann bitte auch werten.
Guten Tag!
„Der Wunsch, in seine eigene Wohnung einzuziehen, ist zwar nachvollziehbar, aber es ist KEIN Kuendigungsgrund, wenn man selbst in einer ungekuendigten Wohnung wohnt“.
So hat das OLG vor ein paar Jahren beschieden und verweist Vermieter darauf, dass nur „in echt begruendeten Faellen“ eine Moeglichkeit der Kuendigung auf Eigenbedarfs besteht.
Ich wuerde also meinem VM schreiben, dass ich die Kuendigung als nicht rechtens zurueck weise und ihm mitteilen, dass ich andernfalls mit Hilfe des Mietervereins rechtlich gegen die Kuendigung angehen werde.
Wenn der VM Probleme macht, gehen Sie zum Mieterverein.
Die werden Ihnen helfen.
Gruss
MK