bei der Recherche im Internet fand ich als einen möglichen Grund zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, daß der Eigentümer der Wohnung aus seiner bisherigen, angemieteten Wohnung in seine jüngst erworbene (und eben vermietete) Wohnung umziehen möchte.
Ist das wirklich so einfach oder kann der Mieter im Falle des Gangs vor Gericht möglicherweise mit einem Erfolg rechnen?
der Eigentümer kann Eigenbedarf anmelden. Allerdings hat er eine gewisse Kündigungsfrist einzuhalten. Diese richtet sich nach der bisherigen Mietdauer des derzeitigen Mieters.
Sollte der Mieter dennoch nicht in der einberaumten Zeit räumen, hilft dem neuen Eigentümer nur der umständliche und kostspielig Weg per Räumungsklage.
Hoffe das passt soweit.
Gruss
Markus
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der Eigentümer kann Eigenbedarf anmelden. Allerdings hat er
eine gewisse Kündigungsfrist einzuhalten. Diese richtet sich
nach der bisherigen Mietdauer des derzeitigen Mieters.
Sollte der Mieter dennoch nicht in der einberaumten Zeit
räumen, hilft dem neuen Eigentümer nur der umständliche und
kostspielig Weg per Räumungsklage.
Hoffe das passt soweit.
Gruss
Markus
Hallo,
Bei der Kündigung in solchen Fällen sollte der VM nie vergessen, dass er in der Eigenbedarfskündigung nicht nur erklärt, dass er aus der Mietwohnung in sein Eigentum umziehen will, sondern dass er auch erklärt, dass er sich aus wirtschaftlichen Gründen diese Wohnung als Eigentum gekauft hat um unabhängig von Mieterhöhungen zu sein.
Ist der Arbeitsplatz näher als in der bisherigen Mietwohnung sollte der VM auch darauf hinweisen.
Besonders hilfreich sind Verweise auf die Nähe von Kindergarten oder Schulen, soweit dies zutrifft.
Auch die Aufnahme der Oma/des Opas oder anderen naher Verwandten in dieser Wohnung zur Pflege sollte man nicht vergessen darzustellen.
Sinnvoll ist auch, dem Mieter anzubieten, dass er mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende kündigen darf, wenn er Ersatzwohnraum gefunden hat. Sehr wichtig bei einer längerfristigen Kündigungszeit.