Kündigung wegen Eintrag im Führungszeugnis?

hallo hab da eine frage
meine Mutter ist seit ca. 1 Monat in einer Hautklinik beschäftigt (als Hauswirtschafterin) und ihr Führungszeugnis ist erst jetzt angekommen. Sie hat einen Eintrag darin wegen Steuerhinterziehung (Erbschaftssteuer)… ist aber schon länger her… der Eintrag wird in einem halben Jahr gelöscht. Jetzt hat ihr Chef sie aber deswegen gekündigt… also sie arbeitet noch bis zum 14.08. dort… Kann sie sich jetzt dagegen wehren? Oder darf der AG das so machen? Bitte nur ernsthafte Antworten. danke :wink:

Hallo,

da die Beschäftigung erst seit 1em Monat ausgeübt wird, gehe ich mal davon aus, dass noch eine Probezeit besteht, in diesem Falle ist es egal, aus welchem Grund gekündigt wird, während einer Probezeit muss kein Grund für eine Kündigung angegeben werden, meines Erachtens nach ist die Kündigung gültig (es sei denn es bestetht keine Probezeit, dann weiß ich nicht wie sich das verhalten würde).
ich hoffe ich konnte helfen, alles Gute :smile:

Hallo, wenn Ihre Mutter andere Angaben im Vorstellungsgespräch bzw. Personalfragebogen gemacht haben sollte, als durch das Führungszeugnis belegt, ist eine Kündigung grundsätzlich möglich. Aber den Arbeitgeber verstehe ich dennoch nicht! Ihre Mutter befindet sich ja noch in der Probezeit, in welcher eine Kündigung jederzeit -auch ohne Angabe von Gründen-möglich ist. Sollte sich jetzt Ihre Mutter gegen die Kündigung durch Kündigungsschutzklage wehren und der Arbeitgeber ist clever, dann kündigt er nochmals das Arbeitverhältnis innerhalb der Probezeit. Um jedoch Ihre Frage zu beantworten. Ich halte die Kündigung aufgrund des Führungszeugnisses für rechtswidrig.

Hallo,

wurde sie gekündigt oder läuft der Vertrag aus? Warum ist sie zum 14.08 gekündigt? Wäre doch eigentlich ein Grund für eine fristlose Kündigung? Wie lange arbeitet sie schon dort?

Wurde in dem Bewerbungsprozess darauf hingewiesen, dass keine Vorstrafen vorhanden sein dürfen?
Hat sie im Bewerbungsprozess versehntlich falsche Angaben gemacht bezüglich der Vorstrafe?

Da sind Fragen offen, die zur Frage ob die Kündigung rechtmäßig ist, geklärt werden müssen.

Wenn sie gekündigt wurde, und dieses ihrer Meinung nach zu unrecht, muss sie eh innerhalb von drei Wochen, nach Eingang der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Deshalb kann ich, allein schon wegen der Frist raten, einen Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand aufzusuchen und gegebenenfalls klagen.

Gruß

Michael

sie hat einen 1-jahres-Vertrag udn hat vor ca. 1 Monat dort angefangen. Ich weiß nicht genau wieso sie zum 14.08 gekündigt wird… so stand es in der Kündigung… Während dem Vorstellungsgespräch hat sie nichts erwähnt weil auch nicht danach gefragt wurde. Sie musste ihr Führungszeugnis zusammen mit anderen Papieren einreichen. Also wenn sie jetzt einen Anwalt einschalten würde, hätte sie eine Chance nicht gekündigt zu werden?

Ob eine Chance besteht oder nicht kann der Anwalt sagen. Der trägt die Fakten zusammen und wertet diese aus.

Jedoch, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, ist es wichtig so schnell wie möglich das abzuklären. Ist die drei Wochen Frist um, iat alles vorbei und man braucht nicht mehr zum Anwalt.

Gruß

Michael

Sorry, da kenn ich mich nicht aus.

Eigentlich müsst meiner Meinung aber etwas im Arbeitsvertrag stehen. In Form von „bei schlechtem Leumuns“ Kündigung.

Ansonsten würde mich der Kündigungsgrund interessieren. Denn eine Straftat, die schon lange zurückliegt und wahrscheinlich auch schon verbüßt wurde ist sicher kein Kündigungsgrund.

War das Führungszeugnis vor Arbeitsbeginn schon ein Kriterium der Einstellung?

Gruss

Hallo,
da kann ich leider nicht weiter helfen, bitte einen Rechtsbeistand befragen

Gruß

Cress

Hallo misscheriie,

ein polizeiliches Führungszeugnis wird sicher nicht ohne Grund vom Arbeitgeber angefordert. Er kann daraus ersehen, ob der Berwerber, im Falle deiner Mutter die bereits eingestellt ist einen einwandfreien, unbefleckten Leumund besitzt, denn erst dann kann er davon ausgehen, daß die Person vertrauenswürdig ist. Inwieweit die Position einer Hauswirtschafterin dieser Anforderung entsprechen muss kann und will ich hier nicht beurteilen.
Der Eintrag wegen Steuerhinterziehung lässt deine Mutter natürlich bei ihrem Arbeitgeber nicht im besten Licht erscheinen und letztlich wird auch nur er entscheiden, mit welchen Aufgaben er deine Mutter betrauen wollte.
Bitte suche schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, denn nur der kann dir einen objektiven Rat erteilen. Er kann ggf. einen einstweilige Verfügung gegen die Kündigung deiner Mutter erwirken.

Viel Erfolg, bustobaer

Meines Erachtens ist das unverhaeltnismaessig, aber dazu bitte einen Anwalt fragen. Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Gruss

Hi misscheriie,
also da gibt´s zwei Probleme.
Deine Mutter ist sicher noch in der Probezeit. Falls keine Probezeit vereinbart wurde, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz erst ab einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten an.
Hat Deine Mutter bei der Frage nach einer Vorstrafe mit „nein“ geantwortet, so berechtigt das den AG zur Kündigung. Das Steuerdelikt gilt rechtlich als Vermögensdelikt und als Hauswirtschafterin hat sie mit Vermögenswerten ( Geld, Ware, Bestellung bzw. Einkauf) zu tun.So kann das der Arbeitgeber sehen. Wenn der nicht einlenkt, ist rechtlich kaum was zu machen.
Aber für die Zukunft: zur Staatsanwaltschaft hingehen und „vorzeitige Löschung im Führungszeugnis“ beantragen. Wird in der Regel auch gemacht und das Zeugnis ist dann sauber.
Gruß
fragmich46

Hallo und guten Abend,

wenn die Einstellungsvoraussetzungen ein einwandfreies Führungszeugnis beinhalten, dann kann sie von ihrem Chef gekündigt werden.
Ich rate dir zu prüfen wann der Eintrag gelöscht wird.

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein!

Gruß

Jürgen

das ist ein bisschen knifflig. Ich würde mal sagen, das ist davon abhängig zu welchen Bedingungen sie eingestellt wurde. Wenn z. B. im Vertrag oder in Vereinbarungen zum Vertrag steht, dass der Arbeitsvertrag nur rechtsgültig ist, wenn es keinen Eintrag gibt, dann wäre das ok.
Allerdings mü+sste man jetzt erst mal klären, was für eine Kündigung das war. Eine fristgerechte? eine fristlose? eine betriebsbedinge? eine personenbedingte? Und dann erst ist der Grund relevant. Bei einer ordentlichen fristgerechten Kündigung spielt der Grund keine Rolle. Da brauch ich also noch ein paar Infos

Gruß
Ally

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.

Alles Gute!