Kündigung wegen Geschäftsaufgabe

Hallo,

ich habe vor 2 Wochen eine Kündigung wegen Geschäftsaufgabe erhalten (Gastronomie).
Mit Urlaubsanspruch und Überstunden läuft mein Arbeitsvertrag nun zum 15.11. diesen Jahres aus.

Hab mich gleich beim Amt gemeldet und natürlich neu beworben. Nun stand heute in der Zeitung das dieses Lokal „nach Betriebsferien am 25.12. wieder öffnet“. Hallo?? Wir sind alle aus betrieblichen Gründen gekündigt wurden und nun machen die gleichen Leute den gleichen Laden wieder auf??

Kann man da was gegen tun? Wenn ja was? Ich bin echt stock sauer. Ich lebe nun mal in einer Fereinregion und nun ist „flaue Zeit“. Vor Mitte Dezember werde ich auch unter größter Anstengung keine neue Arbeit bekommen.

Wer kann mir helfen? Bzw. Ratschläge geben?

Liebe Grüße
DaniSahne

Hallo,
kann es sein, dass da eine Firmenübergabe stattgefunden hat? Neuer Pächter schau mal nach dem Namen.

Hallo,

in der Gastronomie kommt es leider häufiger vor, daß versucht wird, die Regeln zum „Betriebsübergang“ des § 613a BGB zu umgehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
Wenn die Kündigung schon zwei Wochen her ist, sollte ein AN schleunigst zum Arbeitsgericht und dort Kündigungsschutzklage einreichen zur Wahrung der gesetzlichen 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
Im Arbeitsgericht gibt es Rechtspfleger, die einem bei der Formulierung helfen. Eine Begründung kann nachgereicht werden, wenn man auf die schnelle keinen Termin bei einem Fachanwalt bekommt.
Klageeinreichung an sich kostet auch erst mal nix.

&Tschüß
Wolfgang