Kündigung wegen Gesellenbrief

Hallo,

Jemand hat vor Jahren mal eine Ausbildung angefangen ,sie aber nicht
abgeschlossen.(abgebrochen)

Nun arbeitet er aber schon seit über 14 Jahren in einer grossen Industrie Firma.Nach den 14 Jahren ,bei den anderen etwas länger,fällt
der Firma auf einmal ein das von den meißten Mitarbeitern der Facharbeiterbrief fehlt.

Da derjenige aber keinen hat und damals so eingestellt wurde, ist die Frage jetzt,ob die Firma jetzt das Recht hat ihn rauszuschmeissen,
besser gesagt zu kündigen.Er besitzt mittlerweile seit 8 Jahren eine
Familie.

Danke

Guten Tag.

[…] ist die Frage jetzt,ob die Firma jetzt das Recht hat ihn
rauszuschmeissen, besser gesagt zu kündigen.

Wenn er sich bei der Einstellung als ausgelernter Geselle präsentiert hätte, was er nicht ist, könnte man daraus eine arglistige Täuschung ableiten und argumentieren, dass der Abschluss des Arbeitsvertrages schwebend unwirksam war oder so ähnlich => Grund zur außerordentlichen Kündigung.

Das wäre aber schon ziemlich hanebüchen, da der Betreffende ja (hoffentlich) keine gefälschten Unterlagen vorlegte, sondern eben keinen Gesellenbrief hatte - und die Firma hat ihn *trotzdem* eingestellt.

Ansonsten ist das Nichtvorliegen einer Qualifikation ganz sicher kein Kündigungsgrund, zumal nicht nach einem so langen Zeitraum und aus heiterem Himmel. Das dürfte wohl so ziemlich jeder Arbeitsrichter mitleidig lächelnd in Fetzen schießen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

selbst wenn der AG seinerzeit den Geselllenbrief verlangt hätte, wäre nach 14 Jahren das Nichtvorlegen ein abenteuerlicher Kündigungsgrund. Aber probieren kann man es ja mal.
Der AN sollte schleunigst zum (Fach-)Anwalt.

&Tschüß
Wolfgang

Hi,
man hat bei der Einstellung lediglich gefragt was man gemacht hatte,aber nach einem Brief oder so wurde bei der Einstellung nicht verlangt.