wenn manseit mai letzten jahres in einer zweiraum Wohnung wohnt und jetzt eine Kündigungsansage bekommt weil das haus gekauft wurde und nun renoviert werden soll.
Dessweiteren Wird ein Umzugsbeihilfe angeboten die wenn man bis 31.01.2011 umziehen 3000 euro verspricht, 28.2 2000 euro und 31.03 1000 euro.
angenommen man könnte laut metvertrag nicht vor dem 15.05 gekündigt werden…
meine fragen:
inwiefern ist es überhaupt für den vermieter möglich jemanden desswegen zu kündigen?
ist das Geld angemessen oder könnte man mehr verlangen?
ist es realistisch das man auflange zeit sich gegen die kündigung wehren kann?
angenommen man könnte laut metvertrag nicht vor dem 15.05
gekündigt werden…
meine fragen:
inwiefern ist es überhaupt für den vermieter möglich jemanden
desswegen zu kündigen?
Eine ordentliche, d. h. fristgerechte Kündigung seitens des Vermieters kann bei berechtigtem Interesse des Vermieters erfolgen
(Badsanierung, Fensteraustausch).
Eine ordentliche, d. h. fristgerechte Kündigung seitens
des Vermieters kann bei berechtigtem Interesse des Vermieters
erfolgen
(Badsanierung, Fensteraustausch).
wenn manseit mai letzten jahres in einer zweiraum Wohnung
wohnt und jetzt eine Kündigungsansage bekommt weil das haus
gekauft wurde und nun renoviert werden soll.
da wäre doch mal der genaue Wortlaut dieser „Kündigungsansage“ interessant, will heißen: wie möchte der Vermieter die Kündigung durchsetzen und wie sind seine Chancen für sein Vorhaben zu bewerten.
Dessweiteren Wird ein Umzugsbeihilfe angeboten die wenn man
bis 31.01.2011 umziehen 3000 euro verspricht, 28.2 2000 euro
und 31.03 1000 euro.
ist das Geld angemessen oder könnte man mehr verlangen?
Das muß jeder für sich selbst entscheiden. Hängt wohl sehr stark von den Umständen ab, wie zum Beispiel: Wie einfach ist es kurzfristig eine andere Wohnung zu finden; ist die eingebrachte Ausstattung umfangreich und welche Kosten entstehen bei dem Umzug; liegt die Miete weit unter dem Mietspiegel, sprich: kann eine gleichwertige Wohnung nicht zu einer vergleichbaren Miete gefunden werden; usw…
also angenommen in dem schreiben würde stehen das es geplant ist das haus schnellstmöglich zu renovieren! es steht der neue preis den die wohnung dann kostet und die geldstufen für das ausziehen…aber es ist keine Kündigung! Man könnte ja noch gar nicht gekündigt werden, erst am 15.02.
Die frage ist doch ob der vermieter wegen der renovierung überhaupt einfach kündigen kann…er müsste einen erheblichen finanziellen nachteil haben wenn diejenigen wohnen bleiben…
zu der geldfrage ist es halt so das es fälle wie diesen gibt und das die mieter das dreifache bekamen…aber ohne rechtsgrundlage ist es immer schwer zu fordern
Es ist aber nicht verboten das Schreiben schon früher zu schicken.
Die frage ist doch ob der vermieter wegen der renovierung
überhaupt einfach kündigen kann…
zu der geldfrage ist es halt so das es fälle wie diesen
Damit ist doch alles klar, wenn man schon andere Fälle kennt. Aber nochmal - im Prinzip ist es möglich und, wenn die Kündigung alle rechtlichen Anforderungen erfüllt auch ohne jede Zahlung.
Praktisch wird der Eigentümer einfach anfangen zu renovieren, sobald die Kündigung wirksam ist, egal, ob schon alle Mieter auch wirklich ausgezogen sind.
also angenommen in dem schreiben würde stehen das es geplant
ist das haus schnellstmöglich zu renovieren! es steht der neue
preis den die wohnung dann kostet und die geldstufen für das
ausziehen…aber es ist keine Kündigung! Man könnte ja noch
gar nicht gekündigt werden, erst am 15.02.
daraus geht hervor, dass der Vermieter gerne eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Mieter schließen möchte. Dieser bedarf -im Gegensatz zur Kündigung- natürlich der Zustimmung des Mieters. Um dem Mieter die Sache „schmackhaft“ zu machen, wird ein Betrag bei Zustimmung versprochen.
Zum Zweiten wird hier der Mieter nach §554 Abs.2 BGB auf die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme und auf die bevorstehende Mieterhöhung nach §559 BGB hingewiesen.
Da stellt sich natürlich erst mal die grundsätzliche Frage, ob sich dies der Mieter vorstellen kann.
Nun sollte der Mieter sich überlegen, welche tatsächlichen Kosten dieser Umzug für ihn verursachen würde und ob er den verbleibenden Betrag als „Motivation“ zum Umzug als angemessen ansieht.
Sind nun die Vorstellung stark abweichend von dem was geboten wird, so wird man wohl zu keinem gemeinsamen Nenner finden. Bei geringfügiger Abweichung kann man verhandeln.
Auf Anhieb fallen mir Zwei Strategien ein:
Der Mieter zeigt dem Vermieter auf, welche Vorteile und Nachteile diesem aus der Vereinbarung entstehen und stellt diese seinen eigenen Forderungen gegenüber.
Der Mieter zeigt dem Vermieter auf, dass der bereitgestellte Betrag die Kosten für den Umzug nicht oder nur sehr knapp deken werden.
Ich würde zweiteres bevorzugen, da es den Mieter „in ein besseres Licht“ rückt und die Bereitschaft seitens des Vermieters zu Verhandlungen erhöht.
Hier jetzt die einzelnen Argumente aufzuführen, würde wohl den hiesigen Rahmen sprengen.
Allerdings würde ich bedenken, dass die Nichtzustimmung zur Auflösung über kurz oder lang zu höheren Mieten führen wird, und wenn der Vermieter beabsichtigt, die Mieterstruktur zu ändern, zu einer Kündigung (wie dann auch immer begründet) des Mietvertrages führen wird.
Alle Überlegungen hier aufgrund des Umfanges natürlich nur angedacht.
Man könnte ja noch
gar nicht gekündigt werden, erst am 15.02.
Falsch!
Sondern auf den Termin 15.5. den du genannt hast… und die 3 Monate sind eine spätestens Regelung. Theoretisch könnte er das der Kündigende so ein Schreiben auch 2 Jahre vorher schicken.
Es ist ein seltsam verankertes Denken in grossen Teilen der Bevölkerung, dass eine Kündigung genau an diesem Tag verschickt werden muss der die die Kündigunsfrist derstellt.
Würde hier endlich mal eingesehen werden, dass es sich um den spätest möglichen Terin handelt, würden wir insbesondere im Mobilfunkbereich nicht ständig Postings lesen „Hilfe ich habe meine Kündiigungsfrist verpasst - da muss doch noch was zu machen sein“ wo sich der normal informierte Bürge denkt… „Bursch du hattest 1 Jahr 9 monate Zeit zu kündigen, so what?“