Kündigung wegen Krankheit?

ich bin seit 15.10.02 bei einem cateringservice als koch beschäftigt. meine probezeit ist am 15.05.03 abgelaufen. leider habe ich seit einiger zeit starke knieschmerzen wovon aber mein arbeitgeber schon von anfang an wusste (auch durch das arbeitsamt). meine arbeit hat dieses jedoch bisher nicht beeinflusst und ich habe keine fehltage wegen krankheit. nach einer ärtztlichen untersuchung wurde mir jetzt gesagt das ich mein knie unbedingt operieren lassen müsse. damit würde ich jedoch etwa 6-8 wochen arbeitsunfähig sein. dieses habe ich nun meinem chef am 10.06.03 mittgeteilt, woraufhin ich ein paar tage später eine kündigung erhalten habe. das ausstellungsdatum der kündigung ist der 10.06.03! ich habe keine abmahnung erhalten und bin nun sehr frustriert zumal er mir hoffnung gemacht hat eine gute lösung zu finden. die kündigung selbst beinhaltet keinen grund zur entlassung.

ich frage mich nun:
-darf er mich unter diesen umständen kündigen?
-besteht die möglichkeit vor gericht eine fortsetzung des arbeitsverhältnisses zu erzwingen?
-müsste ich die kosten selber tragen?
-gibt es (kostenlose) beratungsstellen z.b beim arbeitsgericht selber? (wir haben keinen betriebsrat und ich bin kein gewerkschaftsmitglied)

gruß
riccardo

Hallo.

ich frage mich nun:
-darf er mich unter diesen umständen kündigen?

– Der AG darf immer kündigen. Die entscheidende Frage ist, ob und wie Du dich wehren kannst.

-besteht die möglichkeit vor gericht eine fortsetzung des
arbeitsverhältnisses zu erzwingen?

– Kommt drauf an, wieviele AN im Betrieb beschäftigt sind. Wenn es mehr als 5 AN i.S.d.KSchG sind (Siehe §23 KSChG => http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/index… )kannst Du binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü eine Küschutzklage einreichen.

-müsste ich die kosten selber tragen?

– RAkosten zahlt jeder selbst, Du kannst Dich aber auch selber vertreten. Gerichtskosten trägt der Verlierer.

-gibt es (kostenlose) beratungsstellen z.b beim arbeitsgericht
selber?

– Nein. Eventuell kannst Du - je nach Bedürftigkeit - Prozesskostenhilfe beantragen.

(wir haben keinen betriebsrat

– Kann man ab 5 AN wählen.

und ich bin kein
gewerkschaftsmitglied)

– Kannst Du jederzeit werden.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Wenn ich mich Recht erinner stand heute morgen in der BLÖD ein kleiner Artikel das jemand ohne Angabe von Gründen gfeuert wurde und dies nicht zuläsig sei.
Besorg dir einfach das dortige Aktenzeichen sieh dir das Urteil an und guck ob es auf dich passt…

Bernd

Hallo.

Wenn ich mich Recht erinner stand heute morgen in der BLÖD ein
kleiner Artikel das jemand ohne Angabe von Gründen gfeuert
wurde und dies nicht zuläsig sei.

– Daß Du sie liest, ist Deine Sache. Das Du das glaubst, was da steht, ist auch Deine Sache. Daß Du anderen aber diesen Müll als „Rechtsinfo“ unterjubelst ist nicht mehr Deine Sache.

Besorg dir einfach das dortige Aktenzeichen sieh dir das
Urteil an und guck ob es auf dich passt…

– Wird es nicht.

Gruß,
LeoLo

äheeeemmmmm…
Hi!

Hallo.

Wenn ich mich Recht erinner stand heute morgen in der BLÖD ein
kleiner Artikel das jemand ohne Angabe von Gründen gfeuert
wurde und dies nicht zuläsig sei.

– Daß Du sie liest, ist Deine Sache.

Ich geb es zu - warum auch nicht…

Das Du das glaubst, was
da steht, ist auch Deine Sache.

man muss halt wissen was man davon liest und wie willst du beurteilen was dort alles stimmt wenn du sie net liest *gg

Daß Du anderen aber diesen
Müll als „Rechtsinfo“ unterjubelst ist nicht mehr Deine Sache.

Ich jubel hier nichts unter sondern gebe Infos die vielem geholfen haben von daher solltest du deinen Ton zügeln und vom hohen Ross runterkommen - Benimm schadet auch im Netz nicht!

Besorg dir einfach das dortige Aktenzeichen sieh dir das
Urteil an und guck ob es auf dich passt…

– Wird es nicht.

LOL…die Zeitung liest du net…den Bericht kennst du net … aber du weisst das es net passt *ggg

Wie wäre es statt eines so dummen Postings wie Deines lieber versuchen zu helfen…falls du es nicht bemerkt hast - DAS ist der Sinn dieses Brettes…

Bernd

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Hallo.

und wie willst du beurteilen was dort alles stimmt wenn du sie net liest *gg

– Na, zum Beispiel durch Dein posting.

Besorg dir einfach das dortige Aktenzeichen sieh dir das
Urteil an und guck ob es auf dich passt…

– Wird es nicht.

LOL…die Zeitung liest du net…den Bericht kennst du net …
aber du weisst das es net passt *ggg

– Ja, das weiß ich. Überraschend nicht wahr? Wenn Du behauptest, in der BLÖD steht, daß der Mindesturlaub auch 3 Werktage im Kalenderjahr betragen darf, les ich den Artikel auch nicht, um zu überprüfen, ob das stimmt. Die Angabe des Kündigungsgrundes ist niemals Wirksamkeitsvoraussetzung, es sei denn, dies ist vertraglich ausdrücklich vereinbart. Ich muß den Artikel also gar nicht lesen, um zu wissen, daß entweder Deine Interpretation oder die Darstellung in der „Zeitung“ falsch ist. Du kannst mir glauben, daß ich eine entsprechende Gesetzesänderung mitbekommen hätte. Übrigens, wenn bald wieder das Ungeheuer von Loch Ness oder ein UFO über Bonn gesichtet wird, besorg ich mir das Blatt auch nicht.

Wie wäre es statt eines so dummen Postings wie Deines lieber
versuchen zu helfen…falls du es nicht bemerkt hast - DAS ist
der Sinn dieses Brettes…

– Komisch. Und ich dachte, daß meine erste Antwort eher helfen könnte, als eine „Zeitung“ zu kaufen, in der noch nicht einmal im Ansatz etwas von dem steht, was Du behauptest (jaja, auch ich kenne Leute, die in Besitz der B.ld sind).
=> Die von dir zitierte Zeitung schreibt nämlich bezüglich der von Dir gemachten „Erinnerung“ in ihrer heutigen Ausgabe:
(Zitatanfang)""(Zitatende)
Ja, was steht denn da?
NIX!
Noch nicht einmal ein falsch zitiertes Urteil.
Das nenne ich doch deutlich hilfreicher als dieser Unsinn, den ich gesagt und nachgefragt habe. Aber, gut, vielleicht hilft dem Frager ja wirklich meine Antwort nicht weiter und er kann durch Dich etwas damit anfangen, daß in der USA eine Heuschreckenplage das Land wegfrißt und Stefanie Hertels Trompeter vielleicht besser trinkt als er bläst? Man kann ja nie wissen, wofür man es braucht.

Weitere Kommentare spare ich mir. Muß mein hohes Ross zügeln.

Gruß,
LeoLo

Hi!

LOL…die Zeitung liest du net…den Bericht kennst du net …
aber du weisst das es net passt *ggg

Lediglich bei einer außerordentlichen Kündigung ist dem AN der Grund auf sein Verlangen mitzuteilen.

Da bedarf es keines Urteils - so steht es im Gesetz!

Liebe Grüße
Guido

Hi!

Schade das die Einsicht fehlt aber Benimm ist schon ne schwierige Sache und den Sinn des Brettes hast du wohl auch nicht begriffen…

Bernd