Hallo,
Ebenfalls Hallo 
vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.
ich versuch es 
Wenn ein Arbeitnehmer (AN) von seinem Arbeitgeber (AG)
gekündigt wird, weil der AN einen Krankheitsfall nicht
rechtzeitig mitgeteilt hat; wird dann der AN mit der Sperre
beim Arbeitsamt rechnen müssen.
Gute Frage, normalerweise gibt es bei Kündigung durch den Arbeitgeber keine Sperre beim Arbeitsamt. Wie das allerdings durch eine Kündigung wegen Fehlverhaltens ist, kann ich nicht sagen. Interessant wäre, mit wieviel Verspätung die Krankmeldung kam (gehe mal von Minuten oder Stunden aus, weil Tage hätte der AG ja bestimmt gemerkt und sich von selbst mal gemeldet) und ob das schon öfter vorgekommen ist. Bin mir nicht sicher, aber ich glaube man muß 2 Abmahnungen erhalten.
Wie könnte man seinen Job, indem nur gemobbt und kritisiert
wird (ein anderer AN hat von sich aus mit einem
Nervenzusammenbruch gekündigt und die Sperre beim Arbeitsamt
in Kauf genommen) vernünftig kündigen, ohne dass man beim Amt
gesperrt wird.
Sehr schwer kann man den unter diesen Voraussetzungen kündigen ohne gesperrt zu werden. Ggf. eine Anzeige wegen Mobbings machen, aber das zieht einen Rattenschwanz hinter sich her, den man sich nicht vorstellen kann. Außerdem ist man in der Beweispflicht. Und wie will man Mobbing beweisen wenn sich z.B. die Kollegen aus Angst um ihren Job hinter den Chef stellen? Mobbing ist ein sehr heikles Thema und nur mit Vorsicht zu genießen!!!
Denke bei einer normalen Kündigung durch den AN wird er die Sperrfrist in Kauf nehmen müssen.
Der AG zieht mit der Firma um, der AN wußte
dies, allerdings hat der AN dann einen weiteren Arbeitsweg.
Den weiteren Arbeitsweg wird der Angestellte wohl in Kauf nehmen müssen. Wenn es sich allerdings um eine Entfernung handelt, die nicht zumutbar ist (z.B. 200 km pro Tag) würde ich mich mal erkundigen, ob dann eine Kündigung ohne Sperre beim Amt möglich ist. Da kann das Arbeitsamt Auskunft geben.
Außerdem ist die Bezahlung so gering, dass am Ende nichts mehr
übrigbleibt.
Soweit ich weiß, kann man sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für Fahrtgeld eintragen lassen. Dann bekommt man das monatlich mehr ausgezahlt, dafür dann aber halt nicht mehr im Lohnsteuerjahresausgleich. Ging zumindest früher mal soweit ich weiß. Einfach beim Finanzamt mal nachfragen 
Alternativ mal mit dem Chef ein vernünftiges Gespräch versuchen und die Kündigung wegen Fehlverhaltens abändern zu lassen. Ist wahrscheinlich die letzte und beste Möglichkeit.
Alles ohne Gewähr
!!!
Lieben Gruß
Angie