Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Am Donnerstag ist ein AN vom Chef zum Arzt gebracht worden, weil dieser starke Schwindelgefühle hatte und kurz vor einem Zusammenbruch war. Der AN wurde dann bis einschließlich Samstag krankgeschrieben. Am Sonntag allerdings ist der AN umgekippt und ist am darauffolgenden Tag, also am Montag gleich zum Arzt gegangen. Der Arzt schrieb den AN wieder bis einschließlich Mittwoch krank und machte für Donnerstag einen Termin zur Blutabnahme und zum EKG. Der AN rief unverzüglich seinen AG an, der meinte nur, das ist in Ordnung und er wünscht eine „Gute Besserung!“. Nachmittags allerdings rief der AG nochmals beim AN an und sagte, das er ihn kündigen würde, wenn er am Donnerstag wieder nicht zur Arbeit kommen würde. Nun ist es so, der AN ist erst seit 3 Wochen bei dem Unternehem beschäftigt (er hat 6 Monate Probezeit) und ist schon krank geworden. Der AG meinte, es ist nicht zulässig nach so kurzer Zeit schon krank zu sein und der AN würde dem AG sozusagen „auf der Tasche liegen“! Der AN sagte dem AG, das er aber gerne im betrieb arbeitet und er auf jeden Fall versucht am Donnerstag zu erscheinen. Daraufhin sagte der AG, der AN sollte sich schonmal drauf einstellen, falls er nicht am Donnerstag erscheint, dass er seine Kündigung bekommt.
Ist das alles so in Ordnung? Was hat der AN für Möglichkeiten, wenn er am Donnerstag noch nicht arbeiten kann?
Es gibt noch eine Sache die anzusprechen ist:
Ist es rechtens, dass die AN nur während der Pausen auf Toilette gehen dürfen? Außerhalb der Pausen wurde es vom Chef verboten!Sollten die AN außerhalb der Pausen gehen, wird dieses von der Arbeitszeit abgezogen und es gibt weniger Geld.