Kündigung wegen Krankheit

Liebe/-r Experte/-in,

mein Vater arbeitet seit über 40 Jahren als technischer Angestellter an der Uni und der Arbeitsvertrag läuft über den TVÖD im Osten. Er ist 61 Jahre und wird bald 62. Nun hat er zu viele Krankheitstage gehabt im letzten Jahr, die aber nicht am Stück waren sondern immer kurz, da er immer wieder mal Magenprobleme hat und auch Erkältung, sicher stressbedingt, also so eine Art Reizdarm. Erst mußte er zum Personalrat, die haben ihn zum Amtsarzt geschickt. Der hat zu ihm gesagt, er solle versuchen die Krankheitstage zu minimieren und mit Medikamenten zu behandeln. Im Gutachten für den Personalrat hat er zu einer psychologischen oder psychosomatischen Behandlung angeraten. Jetzt haben die Leute vom Personalrat meinen Vater eine Frist von 3 Wochen gesetzt sich in Behandlung zu begeben oder sie würden ihm kündigen. Am liebsten mit einem Aufhebungsvertrag, wobei wir bereits wissen, dass das die Dümmste Lösung für meinen Vater wär, da ja er ja mind. ein halbes Jahr reguläre Kündigungsfrist hat. Scheinbar wollen sie ihn schnell loswerden. Aber die Uni ist ja einen riesen Unternehmen und der wirtschaftliche Verlust ist wohl eher gering? Dürfen die ihm das jetzt überhaupt einfach so auferlegen sich in Behandlung zu begeben?

Er hat vorgeschlagen mit 63 in Frührente zu gehen, aber das war denen noch zu lang. Soll er jetzt einfach eine psychologische Behandlung anfangen und das reicht dann?

Vielen lieben Dank für eventuelle Vorschläge.

Hallo,
ich bin für die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Hier handelt es sich doch mehr um ein Thema des Arbeitsrechtes.
MfG

Sehr geehrte Kathleen,

Ihr Vater hat in eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Er sollte sich mit seinem Arzt zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Ich bin kein Jurist, deswegen kann ich Ihnen zum Thema Kündigung keine Ratschläge geben.
Nur soviel, wenn Ihr Vater schon 40 Jahre Angestellter ist, und vorausgesetzt seit mehr als 15 Jahren im öffentlichen Dienst, dann ist er fast unkündbar. Es sei denn, er verstößt gegen die Regeln des Arbeitgebers.
Sollte so eine Kündigung kommen, sollten Sie sich unbedingt rechtlich Beraten lassen.

MFG

Göbel

Der Personalrat hat nur Mitbestimmungsfunktion. Er kann also keine Kündigung aussprechen. Sollte eine Kündigung durch die Geschäftsführung erfolgen, müsste der Personalrat gehört werden und zustimmen. Inweiweit es möglich ist, aufgrund der Erkrankungen eine personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen, kann ich nicht beurteilen. Eine betriebsbedingte Kündigung geht schon gar nicht, solannge der Arbeitsplatz nicht wegfällt. Also ist das ganze nur ein Schauspiel, um Deinen Vater zum Aufhebungsvertrag zu bewegen, oder die Leute wissen nicht, was rechtlich möglich ist. Dann hilft nur, einen versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, falls Dein Vater allein sich nicht so gut in den Gesetzen auskennt, um sich zu wehren.