Ich arbeite ca. 4,5 Jahre in einem Geschäft, bin nun das zweite Mal in diesem Zeitraum wegen einer bakteriellen Infektion am Handgelenk durch den behandelnden Chirurgen krankgeschrieben. Ich arbeite direkt mit Lebensmitteln, deswegen Krankschreibung.
Seitens meiner Chefin wurde ich unter Druck gesetzt, nicht zum Arzt zu gehen (aktue Schwellung und offene Wunde), nun hat sie den anderen Angestellten verkündet, daß sie mich nach Gesundschreibung einen Tag arbeiten läßt und danach „feuert“!!
Es gab bisher keinerlei Beschwerden oder Abmahnungen,
arbeite als 400 € Kraft.
Wie sollte ich mich verhalten?
Mein Lohn für Juli wurde bisher auch noch nicht gezahlt.
Hallo,
da Sie direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist es vollkommen richtig vom Arzt Sie krankzuschreiben.
Sicher kann Ihnen nach der Krankheit fristgerecht gekündigt werden, hier zu habe ich aber einige fragen.
Wieviel Arbeitnehmer sind in Ihrem Unternehmen beschäftigt?
Wieviel Teilzeit und wieviel davon sind Vollzeitkräfte?
Gibt es einen Betriebsrat?
Danach richtet es sich, ob der AG einen Kündigungsgrund angeben muss.
Zum nicht gezahlten Lohn: Sind sind vlt. schon im Krankengeldbezug?
Wielange sind Sie jetzt krankgeschrieben und wielange waren Sie zuletzt arbeitsunfähig und wann war das?
Ggf. müssen diese beiden Zeiten addiert werden und dann braucht der AG nur 6 Wo. Lohnfortzahlung zu leisten. Bitte prüfen.
Als 400 Euro Mitarbeiter haben Sie grunsdätzlich die gleichen Rechte wie eine Voll- oder Teilzeitkraft.
Fragen Sie beim AG nach, wann Ihr Gehalt gezahlt wird.
Bitte beantworten Sie mir noch die offenen fragen und ich antworte Ihnen gerne.
Bis dann
Trotzkopf
Danke,
ich bin seit dem 07. August 2012 krankgeschrieben, war zuletzt im September 2010 drei Wochen krank,
bin seit April 2008 in diesem Geschäft tätig.
Bei uns arbeiten vier Vollzeitkräfte und einschließlich mit mir 4 auf 400 € Basis.
Fehlender Lohn ist von Juli 2012, an dem ich meine volle Arbeitszeit geleistet habe.
Da es zwei kleine Geschäfte sind, gibt es keinen Betriebsrat.
Es ist meine zweite Krankschreibung seit Arbeitsaufnahme im April (vorher 4 Wochen Praktikum im März 2008 ).
Die Kündigung wurde gestern vor meinen Kollegen von meiner Chefin angekündigt, ich selbst war nicht anwesend.
Danke für Ihre schnelle Antwort!
mfg maria
Hallo,
fordern Sie Ihren AG auf, den ausstehenden Lohn unverzüglich auszuzahlen. Sie können dies persönlich machen, ich rate aber zu einer schriftlichen Form.
Behalten Sie Ruhe und vermeiden Sie Äusserungen gegenüber Ihren Kollegen. Im Ernstfall werden die sich gegen Sie stellen, ich spreche aus Erfahrung.
Sollten die Lohnzahlung bis zu der eingeräumten Frist nicht erfolgen, schalten Sie sofort das Arbeitsgericht ein. Dies ist für Sie kostenlos, nehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag mit zur Antragsstellung.
Falls Sie eine Rechtsschutzvers. haben, nehmen Sie sich einen Anwalt.
Gehen Sie am Tag Ihrer Gesundschreibung ruhig zur Arbeit und warten Sie ab. Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall einen Aufhebungsvertrag oder den Empfang der Kündigung. Sollte er Sie sofort freistellen, lassen Sie sich die Freistellung schriftlich geben oder gehen Sie weiter zur Arbeit. Hier ist der Punkt erreicht, wo Sie einen Anwalt einschalten sollten oder beim Arbeitsgericht Widerspruch gegen die Kündigung erheben. Letztlich wird es ggf. zu einem Vergleich kommen und Sie erhalten eine Abfindung von ca. 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr, also ca. 2 - 3 Gehälter.
So sieht es aus, leider nicht sehr erfreulich. Es ist aber wichtig, dass Sie sich wehren. Ansonsten können die AG immer so weiter machen. Melden Sie sich rechtzeitig mein zuständigen Arbeitsamt arbeitssuchend, evtl. schon sofort.
Bei der Anzahl der Beschäftigten bin ich mir nicht sicher, ob die Kündigung begründet sein muss. Die Grenze gilt irgendwo bei 5 AN. Es werden alle dem Unternehmen zugehörigen Mitarbeiter gezählt, also von beiden Geschäften. Ist der Chef oder die Chefin auch angestellt, dann zählt diese mit. Also ab 6 AN muss die Kündigung begründet sein, evtl. macht Ihr AG hier auch einen Formfehler. Die Kündigungszeit beträgt wie bei allen anderen 2 Wochen zum Monatsende. Fristlos geht nur mit Grund.
Sollte Sie zu einem Personalgespräch eingeladen werden, bitte Mund halten. Se sind dabei fast immer alleine, ihr Chef hat aber bestimmt einen Zeugen dabei. Also gibt hier: Reden ist Silber, schweigen ist Gold !!!
Und bitte, bitte unterschreiben Sie nichts !!!
Unterichten Sie mich bitte nach Abschluß, bin interessiert wie es ausgeht.
LG
Trotzkopf