Kündigung wegen Krankheit erlaubt? - Konkreter Fal

Hallo,

eine Frau arbeitet in einer Klinik als Raumpflegerin.

Sie muss Destillationsarbeiten verrichten.

Sie zeigt seit einiger Zeit allergische Reaktionen auf diese Destillationsmittel.

Meine Fragen:

1.) Sind Raumpflegerinnen überhaupt verpflichtet, Destillationsarbeiten zu verrichten bzw. sind dafür nicht Pfleger, Schwestern, Ärzte zuständig?
2.) Darf der AG sie aufgrund dieser allergischen Reaktionen einfach entlassen?
3.) Ist der AG verpflichtet, diese Raumpflegerin andere Arbeiten verrichten zu lassen?
…???

Bitte um eure Meinungen zu diesen Fragen, evtl. unter Angabe von Gesetzesgrundlagen.

Evtl. gibt es noch weitere Dinge, die hier eine Rolle spielen (könnten)!?

Bitte klärt mich darüber auf.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo!

eine Frau arbeitet in einer Klinik als Raumpflegerin.
Sie muss Destillationsarbeiten verrichten.

Sind vielleicht eher Desinfektionsarbeiten gemeint? So etwas kann nämlich in einer Klinik zum Aufgabenbereich des Reinigungspersonals gehören, z. B. bei Türklinken.

Ob es überhaupt möglich ist, eine Reinigungskraft mit Allergie gegen Desinfektionsmittel in einer Klinik zu beschäftigen, kann ich nicht beurteilen. Schon die Fürsorgepflicht des AG könnte dem entgegen stehen. Wurde die Allergie erst während des Beschäftigungsverhältnisses in der Klinik erworben, könnte das ein Fall für die Berufsgenossenschaft sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo.

1.) Sind Raumpflegerinnen überhaupt verpflichtet,
Destillationsarbeiten zu verrichten bzw. sind dafür nicht
Pfleger, Schwestern, Ärzte zuständig?

Wenn der Arbeitsvertrag, wie es die Regel ist, andere zumutbare Tätigkeiten zulässt und eine entsprechende Weisung ergeht, ist AN dazu verpflichtet. Die Zumutbarkeit umfasst allerdings - natürlich! - auch eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen.

2.) Darf der AG sie aufgrund dieser allergischen Reaktionen
einfach entlassen?

Vorausgesetzt, das KüSchG greift (wird es wohl), darf er das eher nicht. Die soziale Rechtfertigung nachzuweisen, sollte schwierig sein - schon weil es sich um ein Problem aus einer nicht typischen Tätigkeit handelt (der Arbeitsvertrag wird wohl Raumpflegerin oder eine ähnliche Tätigkeitsbezeichnung enthalten?).

3.) Ist der AG verpflichtet, diese Raumpflegerin andere
Arbeiten verrichten zu lassen?

Verpflichtet ist zu starr formuloren. Er ist verpflichtet, zu prüfen, ob sich eine andere Beschäftigung finden lässt. Wenn zur Wahrnehmung anderer Aufgaben eine (Um-)Schulung o.ä. erforderlich ist, kann das für den AG immer noch zumutbar sein.

Das Problem in diesem Falle sehe ich anderswo : Als Raumpflegerin kommt die Frau in recht intimen Kontakt mit aggressiven Substanzen, sowohl durch die Haut als auch hinsichtlich des Einatmens. So allergieträchtig wie irgendwelche gängigen Dinge, die man auch ohne Spezialausbildung destillieren darf, sind diese Substanzen allemal (in einer Klinik wird beim Reinigen durchaus mit größerem Kaliber geschossen). Wenn nicht eindeutig feststeht, welche Substanz bzw. welches Substanzgemisch die Allergieprobleme auslöst, müsste das zunächst eindeutig geklärt werden, meint

Eillicht zu Vensre

Gesetzesgrundlagen.

Kündigungsschutzgesetz in erster Linie, Arbeitsstättenverordnung in zweiter.

Ave, Kommilitone.

Sind vielleicht eher Desinfektionsarbeiten gemeint?

Ja, bauz - da hätte ich auch drauf kommen können; und ich frug mich die ganze Zeit, ob die im Keller des Krankenhauses schwarz brennen … :wink: Aber jetzt habe ich mir schon eine Antwort abgequülen, die bleibt jetzt stehen. So, bäh.

Gruß Eillicht zu Vensre

Ave, Kommilitone.

Ach, noch so 'n Verrückter, der Dozenten mit „junger Mann“ anredet; mit Studis, die seine Söhne und Töchter sein könnten, die Seminarbänke drückt und die absehbar nachlassende Potenz statt mit dem Porsche mit einem Doktortitel kompensieren möchte.

Graue Haare, dritte Zähne, aber mit dem Studentenausweis billig Bahn fahren und vom Steuerzahler subventioniert in der Mensa durchfüttern lassen - mit solchen Leuten kann aus diesem Land nichts werden!

Gruß
Wolfgang

Das kriegste zurück! *ggg* owT
Eillicht zu Vensre