Hallo,
es gibt bei uns folgende Diskussion über einen fiktiven Fall:
Eine Altenpflegerin hat einen Bandscheibenvorfall und ist AU. Es wird nicht besser und nun ist sie die 5. Woche AU und ruft den Chef an und sagt, dass sie weiterhin AU sei und kommende Woche einen erneuten Termin beim Orthopäden hat und das evtl. operiert werden soll.
Der Chef sagt, das gehe so nicht, die Arbeitskraft könne eh nicht wieder 100%ig hergestellt werden und er die Papiere schickt. Am nächsten Tag würde die fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen im Briefkasten liegen.
Die AN wäre nicht in der Probezeit und Betriebsrat gäbe es nicht.
Hätte in einem solchen Fall die Anfechtung oder Widerspruch gegen die Kündigung Chancen auf Erfolg?
Danke und Gruß
Didi
Hi!
Vorausgesetzt, dass ein KüSchutz nach KschG existiert:
Hätte in einem solchen Fall die Anfechtung oder Widerspruch
gegen die Kündigung Chancen auf Erfolg?
Nein, eine Klage allerdings schon.
VG
Guido
Guten Tag.
Der Chef sagt, das gehe so nicht, die Arbeitskraft könne eh
nicht wieder 100%ig hergestellt werden und er die Papiere
schickt. Am nächsten Tag würde die fristgerechte Kündigung
ohne Angabe von Gründen im Briefkasten liegen.
[…]
Hätte in einem solchen Fall die Anfechtung oder Widerspruch
gegen die Kündigung Chancen auf Erfolg?
Der Chef kann - und schon gar per Telefon - keine Aussagen darüber machen, ob die Arbeitskraft wieder hergestellt werden kann. Eine solche Prognose wäre, wenn überhaupt, Sache des Vertrauensarztes. Und nur dann gäbe es für den Arbeitgeber die Möglichkeit, krankheitsbedingt zu kündigen … negative Zukunftsprognose plus erhebliche Fehlzeiten über einen längeren Zeitraum plus keine andere Beschäftigungsmöglichkeit, etc. pp.
Vermutlich deshalb auch die Kündigung ohne Angabe des Grundes. Es empföhle sich unbedingt die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Den beschrobenen fiktiven Sachverhalt vorausgesotzen, gäbe ich dieser Klage recht gute Erfolgsaussichten.
GEK