Kündigung wegen Krankheit

Hallo Ihr wissenden,

ein Angestellter kündigt seine bevorstehende Krankheit vorher einem Kollegen an, einen Tag später kommt auch die Krankmeldung. Der Kollege informiert seinen Chef darüber.

Ist dieser Angestellte fristlos kündbar, obwohl er krank geschrieben ist? Oder wäre eine fristlose Kündigung auch rechtens, da es keine Anzeichen einer Krankheit vorher gab.
Vorraussetzung: der Kollege versichert eidesstattlich dem Chef gegenüber von der Ankündigung der Krankheit.

Danke im voraus.
Arwed aus Rostock

Hallo,

die „Ankündigung“ dürfte solange unschädlich sein, wie sie sachlich begründet ist. Übel geht es aus, wenn der Kollege dem Chef zusätzlich mitgeteilt hat, dass Kollege X angekündigt habe morgen krank zu machen, um nicht eine bestimmte Arbeit machen zu müssen oder als Rache am Chef für eine bestimmte Behandlung.

Sachlich begründet kommt die Sache doch recht häufig und vollkommen unproblematisch vor: Ich bekomme tagsüber deutliche Krankheitssymptome, die ja nicht unbedingt nach außen sichtbar sein müssen, und sage meinem Kollegen sicherheitshalber, dass morgen wohl nicht mit mir zu rechnen sei, weil ich z.B. starken Durchfall oder Muskelschmerzen, habe, nur noch verschwommen sehen kann, … Dies ist unter guten Kollegen doch wohl so üblich, und es ist genauso üblich, dass der Kollege einen am nächsten Tag beim Chef entschuldigt mit dem Hinweis, dass er gestern schon hierauf vorbereitet worden ist.

Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn man beim Chef verpetzt wird, weil man klar zum Ausdruck gebracht hat, dass man die Krankheit nur vorschieben wird. Die Beweislast trägt aber insoweit zunächst erst einmal der AG. Wenn, wie hier, der Chef aber offensichtlich schon Munition hat, muss sich natürlich der AN entlasten, z.B. durch amtsärztliches Attest.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Arwed.

Die Antwort von Wiz ist schon sehr gut. Es kommt tatsächlich auf die „Art“ der Ankündigung an. Sollte der AG im Streitfall beweisen können, daß es sich um ein „Ankündigen, daß man morgen ‚blau‘ macht“ handelt, könnte eine fristlose Kündigung durchaus vor Gericht Bestand haben. In diesem Falle wären meines Erachtens aber zwei Kollegen, die das bezeugen können, sicherlich besser als nur einer… Selbstverständlich kann auch während einer Arbeitsunfähigkeit des AN fristlos gekündigt werden. Sicherheitshalber sollte dabei „hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ mitgekündigt werden. Den medizinischen Dienst der KK umgehend einzuschalten, halte ich ebenfalls für eine gute Idee. Bedenke zudem, daß zwischen Kenntnisnahme des Vorfalles und Ausspruch der fristlosen Kündigung nicht mehr als 2 Wochen liegen dürfen.

Gruß,
LeoLo