Kündigung wegen Liquidation rechtens

Sehr geeherte Leser/Leserin,

ist die Kündigung wegen Liquidation rechtens, wenn die Arbeitnehmerin/Leiharbeiterin einen einjährigen Arbeitsvertrag beim Entleiher hat? Müsste die arbeitende Arbeitnehmerin nicht erst mit Ablauf ihres Leihvertrages gekündigt werden?

Und muss sie weiter arbeiten, während alle anderen Mitarbeiter freigestellt werden und Zeit haben Arbeitszeugnis etc. zu schreiben und Stellen zu suchen?

Und wie sicher ist es bei der Liquidation, dass sie ihren Lohn auch weiterhin erhält?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und evtl. Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geeherte Leser/Leserin,

Hallo,

ist die Kündigung wegen Liquidation rechtens, wenn die
Arbeitnehmerin/Leiharbeiterin einen einjährigen Arbeitsvertrag
beim Entleiher hat? Müsste die arbeitende Arbeitnehmerin nicht
erst mit Ablauf ihres Leihvertrages gekündigt werden?

Grundsätzlich ist eine betriebsbedingte Kündigung durch ein Verleihunternehmen zulässig, wenn Aufträge wegfallen.
Besteht im vorliegenden Fall ein befristetes Arbeitsverhältnis, muß aber die vorfristige Kündigung im Vertrag ausdrücklich zugelassen sein.

Und muss sie weiter arbeiten, während alle anderen Mitarbeiter
freigestellt werden und Zeit haben Arbeitszeugnis etc. zu
schreiben und Stellen zu suchen?

Ja, denn der Leih-AN muß weiterhin seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen ggü. dem Verleih betrieb, der ihn einsetzt und anweist.
Was der Entleih betrieb mit seinen eigenen AN macht, spielt grundsätzlich erst mal keine Rolle

Und wie sicher ist es bei der Liquidation, dass sie ihren Lohn
auch weiterhin erhält?

Das hat mit der Liquidation des Entleih betriebs nix zu tun, da der Lohn vom Verleih -AG geschuldet wird

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und evtl. Antworten

Scho’ recht

Mit freundlichen Grüßen

&Tschüß

Guten Tag,
ersteinmal herzlichen Dank für die professionelle Antwort. Muss mich aber entschuldigen, da ich mich zu undeutlich ausgedruckt habe. Bei meiner Frage ging es um eine Liquidation der Arbeitnehmerüberlassungs-/Leiharbeits-/Verleihungs-Firma und nicht eine Liquidation des Entleihers.
In so einem Fall müsste die Leiharbeiterin ihren Vertrag mit einem Entleiher weiter nachkommen obgleich alle anderen nicht verliehenen Leiharbeiter der liquidations-Firma ihr zwischenzeitlich vorbereitet die Stellen vor der Nase wegschnappen und sie gar fürchten muss, dass der Lohn des Entleihers nicht mehr bei ihr ankommt?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und sorry für die undeutliche Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

wenn der Verleihbetrieb liquidiert wird, haben natürlich alle betroffenen AN grundsätzlich die gleichen Rechte.
Dazu gehört auch § 629 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html
Allerdings muß der einzelne AN dies auch ausdrücklich verlangen und das Verlangen ggfs. mit konkreten Unterlagen (zB Einladung zum Vorstellungsgespräch) belegen.
Im Übrigen hat ein Leih-AN keinen Vertrag mit der Entleiherfirma, er muß aber auch während der Liquidationsphase weiterhin auf Verlangen der Verleih firma seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen.

&Tschüß
Wolfgang