Sehr geeherte Leser/Leserin,
Hallo,
ist die Kündigung wegen Liquidation rechtens, wenn die
Arbeitnehmerin/Leiharbeiterin einen einjährigen Arbeitsvertrag
beim Entleiher hat? Müsste die arbeitende Arbeitnehmerin nicht
erst mit Ablauf ihres Leihvertrages gekündigt werden?
Grundsätzlich ist eine betriebsbedingte Kündigung durch ein Verleihunternehmen zulässig, wenn Aufträge wegfallen.
Besteht im vorliegenden Fall ein befristetes Arbeitsverhältnis, muß aber die vorfristige Kündigung im Vertrag ausdrücklich zugelassen sein.
Und muss sie weiter arbeiten, während alle anderen Mitarbeiter
freigestellt werden und Zeit haben Arbeitszeugnis etc. zu
schreiben und Stellen zu suchen?
Ja, denn der Leih-AN muß weiterhin seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen ggü. dem Verleih betrieb, der ihn einsetzt und anweist.
Was der Entleih betrieb mit seinen eigenen AN macht, spielt grundsätzlich erst mal keine Rolle
Und wie sicher ist es bei der Liquidation, dass sie ihren Lohn
auch weiterhin erhält?
Das hat mit der Liquidation des Entleih betriebs nix zu tun, da der Lohn vom Verleih -AG geschuldet wird
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und evtl. Antworten
Scho’ recht
Mit freundlichen Grüßen
&Tschüß