Hallo,
angenommen, meiner Frau wurde im November 2004 wegen Masseunzulänglichkeit
gekündigt. Vom Insolvenzverwalter wurde mitgeteilt, dass auch die beiden
anderen Beschäftigten aus eben diesem Grunde die Kündigung erhalten.
Weiter angenommen, nun besteht die Firma aber weiter, es wird einige Male
beobachtet, dass die angeblich gekündigte Angestellte die Geschäftsräume
betritt, ihr Auto steht oft auf dem Hof.
Ein erstes Verfahren vor dem Arbeitsgericht wurde durch Rücknahme beendet, da
der Richter die Sache für aussichtslos hielt. Wie würde sich denn die
Rechtslage jetzt darstellen ? Nach meiner Meinung hat der Insolvenzverwalter,
ein Anwalt, geschwindelt, und zumindest nicht allen Beschäftigten wurde
gekündigt.
Wie wäre hier die Rechtslage ?
Gruss
Andreas