Kündigung wegen Masseunzulänglichkeit

Hallo,

angenommen, meiner Frau wurde im November 2004 wegen Masseunzulänglichkeit
gekündigt. Vom Insolvenzverwalter wurde mitgeteilt, dass auch die beiden
anderen Beschäftigten aus eben diesem Grunde die Kündigung erhalten.

Weiter angenommen, nun besteht die Firma aber weiter, es wird einige Male
beobachtet, dass die angeblich gekündigte Angestellte die Geschäftsräume
betritt, ihr Auto steht oft auf dem Hof.

Ein erstes Verfahren vor dem Arbeitsgericht wurde durch Rücknahme beendet, da
der Richter die Sache für aussichtslos hielt. Wie würde sich denn die
Rechtslage jetzt darstellen ? Nach meiner Meinung hat der Insolvenzverwalter,
ein Anwalt, geschwindelt, und zumindest nicht allen Beschäftigten wurde
gekündigt.

Wie wäre hier die Rechtslage ?

Gruss

Andreas

Hallo,

aus dem ersten Absatz entnehme ich, dass es nur 3 Angestellte gibt/gab. Somit dürfte überhaupt kein Kündigungsschutz bestehen.

Auch die reine Tatsache, dass ein Ex-MA die Firma betritt oder sein Auto auf dem Gelände parkt, dürfte nicht zur Wiedereinstelllung führen. Vielleicht sind die Ex-MA so nett, dem Insolvenzverwalter bei der Abwicklung des Unternehmens auftretende Fragen zu beantworten ?

Sind vielleicht ein klein wenig mehr Details bekannt ?

Gruß

Matthias

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Hallo

Wenn ich das richtig sehe, ist die Küfrist doch längst abgelaufen, oder? Dann ist jeglicher Zug für Deine Frau hier eh abgefahren.

Gruß,
LeoLo