In meiner Küche wurde 12 Tage lang ein defektes Abflussrohr der darüberliegenden Wohnung ausgetauscht, dass durch meine Küche führt. Dafür gab es jede Menge Dreck, ich musste Schränke abnehmen/ausräumen, ständig zuhause bleiben, um Handwerler ein/auszulassen, zwischendurch ruhten die Arbeiten 4 Tage lang wegen schlechter Koordination, die Küche war 12 Tage lang unbenutzbar. Der Mieterschutzverein riet mir, deshalb die Miete zu kürzen. Mein Vermieter will die Mietminderung nicht akzeptieren, angeblich hätte ich eine sog. „Duldungspflicht“, und droht mir nun mit Kündigung des Mietverhältnisses - etwa zurecht??
Hallo!
Duldungspflicht ja, aber nicht mit Einschränkung der Mietsache !
Die Mietminderung soll den nicht vertragsgemäßen Zustand in Geld ausgleichen. Die damals vereinbarte Miete ist nicht in voller Höhe angemessen, wenn man die Küche nicht mehr so nutzen kann wie vorher.
Eine Kündigung wegen berechtigter Mietminderung ist nicht möglich. Und zustimmen muss Vermieter nicht, wenn er es für nicht berechtigt hält, dann müsste er klagen.
Und wenn man schon im Mieterverein war ,dann wird man dort doch auch rechtlich beraten/vertreten und kann eine angemessene Minderung ansetzen helfen.
MfG
duck313
500 € Miete
25 % Minderung (hoch gegriffen)
12 Tage - 4 an denen nicht gearbeitet wurde = 8 Tage
= 500 x 0,25 / 30 x 8= 33,36 €
Wer’s so braucht, soll auch mit dem Ärger leben.
vnA
Kündigen kann er erst bei einen Mietrückstand von 2 Monatsmieten - den schiesse ich bei 40, 50 EUR Kürzung mal aus.
Klagen auf rückständige Miete, wenn der Einbehalt unangemessen und ungerechtfertigt wäre. Da darf man aber schon bezweifeln, ob die ganze Kücheneinrichtung, nicht etwa nur die Spüle, 12 Tage lang unbenutzbar war und eine unzumutbare Beeinträchtigung der Gebrauchsüberlassung vorlag, die erst als Mitetminderungsgrund geltend gemacht werden kann.
Wäre es dein Rohr, das ausgetuscht werden musste, hättest du nicht in der Badewanne gespült oder dort literweise Wasser geholt?
G imager
Kündigen kann er erst bei einen Mietrückstand von 2
Monatsmieten - den schiesse ich bei 40, 50 EUR Kürzung mal
aus.
kündigen kann er schon. Nur nicht fristlos. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
vnA