dürfte einem AN gekündigt werden, weil der Auftragsgeber eines Vertrages zu wenig zahlt, und der AG deshalb keinen Mindestlohn zahlen kann?
Also betriebsbedingt, weil die Zahlung des ML auf der Stelle, die ein AN besetzt, aus o.g. nicht möglich ist?
Oder würde es sich lohnen, dagegen zu kämpfen?
Ich danke euch und wünsche einen schönen Abend! LG BB
wenn der AG halbwegs geschickt ist, lässt er zuerst den Auftrag wegfallen, kündigt dann betriebsbedingt, weil der Auftrag weg ist und keine neuen in Sicht sind, und erwähnt den Mindestlohn nirgendwo.
die Veränderung der kalkulatorischen Grundlagen gehört zum sog. „Wirtschaftsrisiko“, das der AG grundsätzlich alleine zu tragen hat. (ErfK, Preis, § 615 BGB, Rn. 121 mit Verweis auf BAG vom 22.12.1980).
Schließlich müssen ja zB auch tarifgebundene Betriebe regelmäßig Entgelterhöhungen berücksichtigen und verkraften.
Außerdem könnte der Dritte sich Ärger mit den Behörden
einhandeln…Stichwort
Hinterziehung von Sozialabgaben/Unlauterer Wettbewerb
Meines Wissens nach gibt es sehr wohl eine Verpflichtung des Auftraggebers einen Verrechnungssatz zu zahlen, damit mindestens der in dieser Branche (falls es das gibt) tariflich vorgegebenen Tarif zu zahlen.
Sollte der Auftraggeber dies nicht zahlen und dadurch kein Mindestlohn bezahlt werden können, dann gibt es die sogenannte „Durchreichehaftung“ nach der der Auftraggeber für die nicht abgeführten Sozialabgaben haftbar gemacht werden kann.
Vorab:
Es ging hier um die Kündigungsberechtigung eines AG, weil ein Auftraggeber (Dritter) nicht genug zahlt.
Man kann jetzt nur mutmaßen, ob das Angebot zu niedrig kalkuliert war oder der Kunde einfach säumig ist (und dazwischen gibt es noch diverse denkbare Gründe) - aber der Dritte ist je nach Branche außen vor.
Das, was hier angesprochen wird, gilt nur für die Fälle, die in den § 14 AEntG fallen.
Oder überspitzt anders:
Bist Du haftbar, wenn ein von Dir angenommenes Amazon-Angebot, welches extrem günstig ist, dazu führt, dass die keinen Mindestlohn zahlen?
Auf der HP unseres Zolls ist das Ganze ziemlich gut erklärt.
Meines Wissens nach gibt es sehr wohl eine Verpflichtung des
Auftraggebers einen Verrechnungssatz zu zahlen, damit
mindestens der in dieser Branche (falls es das gibt) tariflich
vorgegebenen Tarif zu zahlen.
das bedeutet also: jeder Unternehmer muss für alles, was Lohnkosten beinhaltet - egal, ob Dienstleistung oder Produkt - einen Mindestpreis nehmen und darf weder Gefälligkeiten erbringen (lassen) noch einen Einführungs- oder sonstigen Sonderpreis gewähren noch irgendeinen Auftrag annehmen, bei dem er Verluste macht, sondern ist gezwungen, seine Angestellten stattdessen lieber zu entlassen, wenn er keine pasenden Umsätze erzielen kann?
Und wenn das nicht der Fall ist, muss stattdessen der Auftraggeber was drauflegen? So, wie das demnächst Aldi machen wird, für die zu billige verkaufte Milch?
ich danke euch! @Albarracin, das verstehe ich schon. Nur kann auch sicher keiner einen AG zwingen, Aufträge weiter zu behalten, wenn die Einnahmen und die Ausgaben irgendwie nicht zusammen passen. Schließlich muss nicht nur der AN bezahlt werden.
Wäre ich der AN, wäre es mir sicher lieber, ich müsste gehen, als ewig auf mein Geld zu warten ohne zu wissen, obs überhaupt noch kommt.
Denn kein AG hat einen Goldesel, denke ich…
Meines Wissens nach gibt es sehr wohl eine Verpflichtung des
Auftraggebers einen Verrechnungssatz zu zahlen, damit
mindestens der in dieser Branche (falls es das gibt) tariflich
vorgegebenen Tarif zu zahlen.
das bedeutet also: jeder Unternehmer muss für alles, was
Lohnkosten beinhaltet - egal, ob Dienstleistung oder Produkt -
einen Mindestpreis nehmen und darf weder Gefälligkeiten
erbringen (lassen) noch einen Einführungs- oder sonstigen
Sonderpreis gewähren noch irgendeinen Auftrag annehmen, bei
dem er Verluste macht, sondern ist gezwungen, seine
Angestellten stattdessen lieber zu entlassen, wenn er keine
pasenden Umsätze erzielen kann?
Und wenn das nicht der Fall ist, muss stattdessen der
Auftraggeber was drauflegen? So, wie das demnächst Aldi machen
wird, für die zu billige verkaufte Milch?
Kann nicht wirklich so sein, oder?
Hi,
für den Bau gilt: Mindestlohn muß gezahlt werden, das wird auch geprüft wenn man für die öffentliche Hand arbeitet. Auch die Agentur für Arbeit überprüft bei der turnusmässigen Überprüfung ob die Mindestlöhne bezahlt wurden.
Generalunternehmer verlangen von den Mitarbeitern ihrer Subunternehmen eine Erklärung, das sie den Mindestlohn für ihren Bereich erhalten, da bei Nichteinhaltung der GU vertraglich haftbar gemacht werden kann. (Es kommt also darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde.)
Ich habe Dir versucht zu erklären, was der Vorposter gemeint
haben könnte.
Tja, dann solltest Du dessen Posting auch nochmal lesen. Das hast Du offensichtlich auch nicht verstanden.
Aber dass es damit Probleme gibt ist ja nun Länge mal Breite bekannt.
Lustig nur, dass ausgerechnet Du dann anderen das nicht verstandene zu erklären versuchst.
Nun ja, jeder wie er kann.
Gruß
…
Ich habe Dir versucht zu erklären, was der Vorposter gemeint
haben könnte.
Aber dass es damit Probleme gibt ist ja nun Länge mal Breite
bekannt.
Ja, Du und Deine Verständnisprobleme sind hier durchaus nicht unbekannt. Ist ja schon ein paar mal aufgefallen, das Du kampfhaft irgendwas zu interpretieren versuchst. Sieht man ja gerade im Rechtsbrett, wo Du meinst einen sehr kompetenten Juristen berichtigen zu müssen…
Lustig nur, dass ausgerechnet Du dann anderen das nicht
verstandene zu erklären versuchst.
Nun zumindest Guido hat ja verstanden, was der Vorposter gemeint hat.