Kündigung wegen Nichterscheinen?

Guten Abend,

Darf der AG einen AN fristlos kündigen wegen Nichterscheinen?
Wobei es so ist,das das Fernbleiben nicht mit Absicht sondern aus einem Mißverständniss heraus entstand.
Somit wurde die Kündigung schon ausgesprochen ohne den Grund des eintägigen Fernbleibens zu wissen.

Ebenso gehen wir davon aus,das keine oder sagen wir erst 1 Abmahnung vorlag.
Somit ist möglicherweise eine 2. Abmahnung fällig ( im schlimmsten Fall ) aber keine Kündigung…?

Danke im vorraus.

MfG
Chris

Hi Chris,

hmm, ich fürchte um hier fundierte Antworten zu bekommen musst Du etwas mehr Details rüberwachsen lassen. Sprich: was war der Grund für das „Missverständnis“? Hat die Firma ihn versucht telefonisch zu erreichen?
Wie lange arbeitet der AN schon bei seiner Firma? Wie „schlimm“ war es, dass er an dem Tag nicht da war? Was steht im Vertrag dazu drin? Wurde fristlos oder fristgerecht gekündigt? Diese Abmahnung, die vorliegt, bezieht die sich auch auf „unentschuldigtes Fehlen“ oder auf ein anderes Vergehen? Wie ist das klärende Gespräch (das ja sicherlich stattgefunden hat) zwischen AN und AG verlaufen? Gibt es in der Firma (wieviele Mitarbeiter?) sowas wie nen Betriebsrat?

*wink*

Petzi

Hi

Ebenso gehen wir davon aus,das keine oder sagen wir erst 1
Abmahnung vorlag.

Warum wurde die 1. Abmahnung erteilt?

Gruß
Edith

Hi!

Darf der AG einen AN fristlos kündigen wegen Nichterscheinen?

Ja

Wobei es so ist,das das Fernbleiben nicht mit Absicht sondern
aus einem Mißverständniss heraus entstand.

Wenn bspw. kein genehmigter Urlaub vorlag, der AN der Arbeit im Zusammenhang mit eigenmächtiger Urlaubnahme fernblieb, ist das eine der Todsünden im Arbeitsrecht.

Ebenso gehen wir davon aus,das keine oder sagen wir erst 1
Abmahnung vorlag.
Somit ist möglicherweise eine 2. Abmahnung fällig ( im
schlimmsten Fall ) aber keine Kündigung…?

Wie kommst Du darauf, dass eine Abmahnung nicht völlig ausreichend ist?

LG
Guido