hallo
ein mieter wohnt in einem 2 parteinhaus ( beides mieter ). ein mieter hat den garten alleine mitgemietet.
laut mietvertrag handelt es sich um eine nichtraucherwohnung und der mieter ist ebenfalls nichtraucher.
nun ist es aber so das der mieter mit garten auf den geschmack der zigarre gekommen ist und auch so eine ab und an NUR im garten raucht ( nie in der wohnung ).
der obere mitmieter gibt dies als beschwerde an den vermieter weiter.
nun flattert die kündigung der wohnung mit grund „obwohl nichtraucher angegeben wurde, raucht der mieter trotzdem. dies ist nicht hinnehmbar“. daher wird die wohnung zum nächtmöglichen zeitpunkt gekündigt.
die frage : ist das einfach so möglich ? der vermieter beruht sich NUR auf angaben des anderen mieters.
auch das NUR im garten geraucht wird, wurde völlig ignoriert.
außerdem bleibt die frage ob es vielleicht sogar erlaubt ist im garten zu rauchen ? der vermieter darf ja nicht alles verbieten, oder ?
wer weiss was ?