Kündigung wegen Ruhestörung

Nehmen wir mal an ein Mieter wohnt ein Stockwerk direkt über dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus, ein relativ häufiger Fall.

Die Decke zwischen beiden Mietparteien hat keinen Trittschallschutz und ist extrem hellhörig. Der Vermieter fühlt sich dadurch erheblich gestört und möchte dem Mieter kündigen.

Geht das so einfach ohne Gründe oder hat der Mieter ein Recht, dass der Fussboden auf Kosten des Vermieters renoviert wird?

Hallo erstmal,

Die Decke zwischen beiden Mietparteien hat keinen
Trittschallschutz und ist extrem hellhörig. Der Vermieter
fühlt sich dadurch erheblich gestört und möchte dem Mieter
kündigen.

Ich bin kein Baukönig, aber was ist ein Trittschallschutz einer Decke?
Ich gehe mal davon aus, dass du z.B. den Trittschallschutz unter dem Laminatboden meinst.

Hätte ein Mieter in der Wohnung des VM gewohnt, hätte der VM eine fachgerechten Trittschallisolierung vornehmen müssen.
Da ich nun mal davon ausgehe, dass es beim VM nicht anders ist, muss dieser sich auch um seinen Schlaf kümmern und entsprechende Massnahmen einleiten.

Geht das so einfach ohne Gründe oder hat der Mieter ein Recht,
dass der Fussboden auf Kosten des Vermieters renoviert wird?

Auf was soll der Mieter hier ein Recht haben?
Der Vermieter fühlt sich doch gestört! Also muss dieser auch die Maßnahmen einleiten.

Anbei noch eine Seite für Einligerwohnungen und dessen Kündigungsfristen und Begündungen.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß Stiefel

Nehmen wir mal an ein Mieter wohnt ein Stockwerk direkt über
dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus, ein relativ häufiger
Fall.

also keine Wohnungen außer der des Mieters und des Vermieters.

Die Decke zwischen beiden Mietparteien hat keinen
Trittschallschutz und ist extrem hellhörig. Der Vermieter
fühlt sich dadurch erheblich gestört und möchte dem Mieter
kündigen.

Geht das so einfach ohne Gründe oder hat der Mieter ein Recht,
dass der Fussboden auf Kosten des Vermieters renoviert wird?

Mit einem Sonderkündigungsrecht, bei dem sich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert, geht das bei dieser Konstellation allemal.

Gruß, Karin

Hallo,

wenn sich VM und Mieter in einem Zweifamilienhaus in die Haare bekommen ( also nicht mehr als zwei Wohnungen, wobei eine Wohnung der VM bewohnt) ist jederzeit ein Sonderkündigungsrecht nach § 573 a BGB möglich. Die Kündigung muss ausdrücklich nach dem § 573 a Abs 1 und 2 begründet werden. Die Kündigungsfrist verlängert die jeweils gültige gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Ein Widerspruch ist hier nicht möglich.

Gruss Günter

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