Eine Baugenossenschaft plant ein größeres Projekt - die Häuser sollen grundsaniert werden. Da der Aufwand recht groß ist wurde den Mietern angeboten
a) in einen bereits fertiggestellten Neubau zu ziehen
b) vorübergehend in eine andere - ältere - Wohnung zu ziehen, um dann ca. 1 Jahr später wieder die alte Wohnung zu übernehmen
Die alte Wohnung wird jedoch komplett entkernt, der Grundriss wird verändert, die Zimmeranzahl damit verkleinert etc.
In der alten Wohnung hat der Mieter vor wenigen Jahren eine neue Heizungsanlage installieren lassen, Böden verlegt, Einbauschränke + Küche einpassen lassen etc.
Hat der Mieter nun schlichtweg Pech und muss diesen „Verlust“ hinnehmen? Oder besteht die Möglichkeit, hierfür entschädigt zu werden. Im Normalfall waren dies ja eigentlich wertsteigernde Maßnahmen, bzw. ein eventueller Nachmieter hätte diese Dinge ablösen müssen.
Oder befinde ich mich hier völlig auf dem Holzweg?
In der alten Wohnung hat der Mieter vor wenigen Jahren eine
neue Heizungsanlage installieren lassen, Böden verlegt,
Einbauschränke + Küche einpassen lassen etc.
Wurde dies auf eigenen Antrieb gemacht? Wusste der VM davon? Wurde irgendetwas schriftlich fixiert mit Bezug auf diese Arbeiten und für den Fall eines Auszuges?
Hat der Mieter nun schlichtweg Pech und muss diesen „Verlust“
hinnehmen? Oder besteht die Möglichkeit, hierfür entschädigt
zu werden. Im Normalfall waren dies ja eigentlich
wertsteigernde Maßnahmen, bzw. ein eventueller Nachmieter
hätte diese Dinge ablösen müssen.
Wenn der Mieter wie ich vermute, keinerlei Absprachen mit dem VM hat und ohne sein Wissen diese Arbeiten ausgeführt hat, ist er im Gegenteil sogar verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wenn der VM davon Kenntnis erhält. Küche eher nicht, da diese ja heute durchaus vom Mieter eingebaut wird, aber Heizung, Einbauschränke etc. sind da schon eine andere Sache. Feste Einbauten sind immer Sache des VM, wenn ein Mieter da eingreift, dann begibt er sich auf dünnes Eis, wenn er keine Zustimmung hat - da kann das Ergebnis noch so schön sein (was ja auch im Auge des Betrachters liegt).
Nun wäre es zwar unsinnig im Falle einer Generalsanierung Rückzubauen, aber damit ist schon klar, wie es mit einer Entschädigung aussieht, oder? M.E. keine Chance.
Die Heizung in diesen Häusern ist Mietersache.
D.h. die Wohnungen werden ohne Heizung vermietet - man hat entweder das Glück, dass man vom Vormieter eine relativ neue Anlage übernehmen (abkaufen) kann, oder aber man muss eben selbst eine installieren lassen.
Über diese Maßnahme wurde der Vermieter in Kenntnis gesetzt, bzw. ihm liegen sogar die Unterlagen in Kopie vor.
m.E. nicht wenn die Heizung der Wohnung tatsächlich rechtskräftig im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurde. Dann kann er höchstens - genau wie bei den anderen Sachen - die Anlage vorher abbauen und entweder anderweitig verwenden oder verkaufen (wenn sich das lohnt).
Wahrscheinlich wird wohl die Generalsanierung auch auf die Beendigung solcher Zustände abzielen, die in Deutschland wohl nicht mehr häufig anzutreffen sind.