Kündigung wegen Schimmel durch Vermieter möglich?

Hallo Wissende,

wir diskutieren gerade folgende Frage:

folgende Ausgangssituation: In einem 8 Parteienhaus welches keine baulichen Mängel aufweist, nimmt es ein Mieter mit der Sauberkeit nicht so genau (Messi) und entsprechend seines Wohn- und Heizverhaltens hat sich an allen Fenstern in der Wohnung flauschiger Schimmel gebildet. Daneben im Bad an den üblichen Stellen, der Boden in Bad und Küche ist durch Feuchtigkeit und unsachgemäßen Gebrauch aufgequollen.

Die Zwischendecken im Haus bestehen aus Holzbalken und Bimssteinfüllung, sowei Holzdielen, welche mit OSB und Teppich belegt sind, so dass Überlegungen bestehn, dass die Bausubstanz durch Schimmelund Feichtigkeit geschädigt wird und dann die anderen Mietparteien ebenfalls Probleme bekommen könnten.

Der Mieter sammelt seine Abfälle u.a. auch im Keller, welcher aus den 60er Jahren stammt und somit nicht so trocken ist wie ein Wohnraum. Ratten und Schimmelgefahr wird angenommen. Die anderen Mieter sind besorgt.

Kann diesem Mieter von Seiten des Vermieters wegen unsachgemäßen Gebrauch und Gefahr für Bausubbstanz und die anderen Parteien im Haus gekündigt werden?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Gruß,
Alexandra

Nein
Vor eine Kündigung hat der Gesetzgeber die Abmahnung gestellt. Und nur mit irgendwelchen Vermutungen sehe ich da wenig Aussicht auf Erfolg.

vnA

Hallo,

Wie sähe dann der richtige Weg aus? Immerhin hat der Mieter ja auch eine Sorgfaltspflicht und so weit bekannt, können auch Vermieter einen Schadensanspruch geltend machen.

Freue mich auf eine ausführlichere Antwort.

Gruß,
Alexandra

Kündigungen haben das Problem, dass der kleinste Fehler dafür sorgt, dass sie ungültig werden. Daher sollte man, wenn man nicht absolut sattelfest ist, das Geld für einen Fachanwalt aufbringen.

vnA