Hallo Wissende,
wir diskutieren gerade folgende Frage:
folgende Ausgangssituation: In einem 8 Parteienhaus welches keine baulichen Mängel aufweist, nimmt es ein Mieter mit der Sauberkeit nicht so genau (Messi) und entsprechend seines Wohn- und Heizverhaltens hat sich an allen Fenstern in der Wohnung flauschiger Schimmel gebildet. Daneben im Bad an den üblichen Stellen, der Boden in Bad und Küche ist durch Feuchtigkeit und unsachgemäßen Gebrauch aufgequollen.
Die Zwischendecken im Haus bestehen aus Holzbalken und Bimssteinfüllung, sowei Holzdielen, welche mit OSB und Teppich belegt sind, so dass Überlegungen bestehn, dass die Bausubstanz durch Schimmelund Feichtigkeit geschädigt wird und dann die anderen Mietparteien ebenfalls Probleme bekommen könnten.
Der Mieter sammelt seine Abfälle u.a. auch im Keller, welcher aus den 60er Jahren stammt und somit nicht so trocken ist wie ein Wohnraum. Ratten und Schimmelgefahr wird angenommen. Die anderen Mieter sind besorgt.
Kann diesem Mieter von Seiten des Vermieters wegen unsachgemäßen Gebrauch und Gefahr für Bausubbstanz und die anderen Parteien im Haus gekündigt werden?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Gruß,
Alexandra