Guten Tag,
Haben eine Wohnung ab dem 1.1.10 gemietet und jetzt die Schlüssel bekommen.
Dort gibt es aauch ein Hausmeister der mir dann gesagt hat wenn wir renovieren und schimmel entdecken sollen wir zu ihm kommen er hat noch schimmel eks. Dann hat er mir bilder gezeigt von der Wohnung vor etwa einem jahr in jedem Raum Schimmel.
Wir haben jetzt wo die Wohnung leer geräumt ist uns alles mal angeschaut und festgestellt das wir an jedem fenster schimmel haben. Unter den Tapeten haben wir noch nicht nachgeschaut meine frage jetzt kann ich fristlos kündigen habe nämlich ein 1 jähriges kind und wir wohnen ja noch nicht in der Wohnung
Vilen Dank im vorraus
Hallo!
Ich glaube bei dieser Frage kann ich ihnen nur bedinkt helfen, das sieht mir eher nach einer juristischen Frage für einen anderen Bereich hier aus.
Aber das Schimmel Problem können sie selbst behandeln, wenn der Schimmel nur an Fensterstürzen und Raumecken auftritt, ist es im Normalfall eine Taupunktunterschreitung und der Schimmel hat sich wegen falschen Lüftungsverhalten gebildet. Diesen können sie beseitigen und bei einem richtigen Lüftungsverhalten (Querlüften mehrmals am Tag mit geöffneten und nicht gekippten Fenstern), sollte er auch nicht mehr auftreten.
So lange wie die Wohnung noch nicht bezogen ist, können sie für das entfernen des Schimmels ein Chlorhaltiges Präparat benutzen. Bitte aber Handschuhe tragen (ätzend) und während der Nutzung und des austrocknens (etwa 3-5h je nach der größe der behandelten Flächen) alle Fenster öffnen und die Heizungen voll aufdrehen und die Räume so lange verlassen.
Ich hoffe ich konnte ihnen ein Wenig beiihrem Problem weiterhelfen, auch wenn es nicht ihre Frage beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Czaja
Hallo,
leider kann ich ihnen auf diese rechtliche Frage keine Antweort geben da ich kein Rechtsanwalt bin. Empfehlen möchte ich ihnen jedoch hier dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen