Kündigung wegen seltsamen Benehmens?

Angenommen folgenden Fall:

Ein Mieter (56, bisher bei seiner Mutter lebend) zieht in ein Haus ein. Nach einigen Wochen spricht er alle Leute im Hause an, sie würden ihm nachstellen, ihn verfolgen und beobachten.

Die Mieter des Erdgeschosses beobachtet er durch halb herabgelassene Rolläden, die spielenden Kinder auf der Straße ebenfalls. Vor der Schule wird er schon in seinem Auto sitzend gesehen, wie er Kinder beobachtet.

Innerhalb weniger Monate ziehen 3 Mietparteien des 7-Familien-Hauses aus, da sie sich von diesem Mann belästigt und bedroht fühlen.

Er hat bisher noch niemanden körperlich bedroht oder Straftaten begangen. Der Vermieter befürchtet jedoch eine steigende Fluktuation bis zur Unvermietbarkeit seiner Wohnungen.

Frage: Wie kann dem Abhilfe geschaffen werden? Im Zweifel will niemand aussagen oder bezeugen.

Wenn keiner der im Gesetz genannten Gründe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html nachweislich erfüllt ist, wird eine Kündigung nicht zum Erfolg führen. Bis jetzt ist es nichts anderes als Verleumdung, Verdächtigung, Vermutung, Mobbing.
Eine Alternative wäre ein Angebot des Vermieters an den Mieter. Geld, Wohnung, Umzugshilfe oder was auch immer.

vnA

Hallo.

Man kann in diesem Fall zunächst eine Abmahnung aussprechen (schriftlich) unter konkreter Benennung des Sachverhalts mit Datum und den Vorwürfen. Der Mieter ist darauf hinzuweisen, dass sich Mitbewohner von diesem Verhalten belästigt fühlen und sein Verhalten bereits zu Kündigungen geführt hat. Führt der Mieter sein Verhalten fort, dann kann man ordentlich kündigen. Kommt es zu einer Räumungsklage, benennt man die Mieter als Zeugen. Vor Gericht müssen diese Mieter wahrheitsgem. aussagen.

Parallel dazu kann man sich auch den Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt wenden, der für solche Fälle Hilfe anbietet.

Hallo,

Man kann in diesem Fall zunächst eine Abmahnung aussprechen

Aha. Gegen was denn, bitte? Ist ein Vermieter so eine Art Moralwächter?
Gruß
loderunner

Gegen was denn bitte? Genau das ist der Punkt!
Der Vermieter war nicht dabei, als der Mieter angeblich andere anpöbelte, Nachbarn und Kinder beobachtete. Der Vermieter hat keine Beweise und „dumm gucken“ ist in Deutschland noch nicht verboten.

Aber es ist verständlich, dass Mieter dann ausziehen, wenn sie dauernd von so einem Psycho angesprochen werden.

Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, darf man etwas unternehmen. Der Vermieter ist in diesem Fall der Leidtragende und er muss tatenlos zusehen, was passiert.

Zum Glück ist das so. Die Zeiten in denen blose Verleumdung und Vermutungen, sowie Sippen- Religions- oder Rassenzugehörigkeit für eine Bestrafung ausreichten haben wir hoffentlich 1945 für immer hinter uns gelassen.

vnA

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Der Vermieter war nicht dabei, als der Mieter angeblich andere
anpöbelte, Nachbarn und Kinder beobachtete. Der Vermieter hat
keine Beweise und „dumm gucken“ ist in Deutschland noch nicht
verboten.

Die ausgezogenen Mieter könnten als Zeugen auftreten. Für was auch immer.

Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, darf man etwas
unternehmen. Der Vermieter ist in diesem Fall der Leidtragende
und er muss tatenlos zusehen, was passiert.

Nö. Aber Beweise haben sollte er schon. Wie sonst in einem Rechtsstaat? Überleg mal, wozu ein Kündigungsschutz nützlich sein könnte, der ganz einfach ohne Beweis außer Kraft gesetzt werden könnte? Kann doch wohl nicht sein, oder?
Gruß
loderunner

Wie gesagt. Vorausgesetzt, der Mieter ist tatsächlich in der hier geschilderten Form auffällig, braucht er Hilfe. Das hat nichts mit „Bestrafung“ zu tun. Bestraft wird hier eher der Vermieter, dem die anderen Mieter weglaufen. Und mit „wegschauen“ und nicht reagieren, verstärkt sich die Problematik sowohl für den Betreffenden als auch für die anderen Mieter.

Wer hier die Keule der NS-Zeit schwingt, wurde noch nie mit psychopatischen Mitmenschen konfrontiert oder hat sonst keine Argumente. Ein solches Verhalten anderer Mieter kann zu einer Auszugswelle führen. Bestraft wird der Vermieter.

Ich schwinge hier nicht die NS-Keule. Ich hätte auch Hexenverbrennung oder 1989 schreiben können. Ich bin ein glühender Vertreter des bundesdeutschen Rechtsstaates. Und danach bin ich so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Ich sage nicht, dass dem Betroffenen Hilfe verweigert werden sollte. Ich bin auch nicht der Mensch, der einfach die Augen zumacht vor Problemen. Aber ich sage, dass einfach kündigen, weil die Hausgemeinschaft nicht klarkommt, aber niemand die ‚Taten‘ bezeugen will, nicht sein kann und nicht sein darf.

vnA

Eine seltsame Entwicklung in diesem offiziell ja hypothetischen Fall:

Von 7 Mietparteien ziehen jetzt 4 aus, heute erreicht den Vermieter die Kündigung der 5. Partei: Dem „seltsamen“ Mieter selbst!

Damit ist das Haus jetzt leer, Zeit für eine neue Runde…