Kündigung wegen 'Störung des Hausfriedens'

Hallo,

es geht nochmal um das Thema „Zusammenwohnen“ - nicht im Mietvertrag deklariert.

Folgender Fall, sachlich und kompakt:

6 Parteien im Haus mit 9 Personen. (alles Eigentumswohnungen zur Vermietung von einem Vermieter). Dazu kam vor 2 Jahren eine Lebensgefährtin einer Partei, die seitdem dort wohnt. Es kommt die Nebenkostenabrechnung für Müll, wieder nur für 9 Personen.

Der Mieter, um den es geht, ist alleine eingezogen, fuhr dann ans Schwarze Meer mit 2 Koffern, 1 Monat später kam eine Russin nach, die kein Wort Deutsch verstand und seitdem bei ihm wohnt.

Eine Mieterin, darunter, weiß genau, daß die Wohnung seitdem zu zweit bewohnt wird: Wenn ER zur Arbeit ist, geht die Klospülung, es wird gekocht (Abzug an), es wird geduscht.
Diese Mieterin will das nicht mehr hinnehen und schreibt einen Brief an diesen Mieter, daß sie nicht gewillt ist, seine Nebenkosten Müll für die weitere Person zu bezahlen und er das vor der Hausverwaltung auch deklarieren soll.

Dieser Mieter schreibt dann an den Vermieter einen Brief, daß er definitiv alleine wohnt, beschwert sich über den Brief der anderen Mieterin und beschuldigt jetzt sie:

Wegen Beleidigung (daß sie mit dem Einwohnermeldeamt gedroht hat)
wegen unhöflichem Wortwechsels
wegen Türenknallen
wegen „Gestank der aus ihrer Wohnung kommt“

Jetzt schreibt der Vermieter der Mieterin einen Brief und fordert sie eindringlich auf:

Den allgemeinen Hausfrieden zu wahren

Eine „Abmahnung“, auf die die sofortige, fristlose Kündigung ihrer Wohnung erfolgen kann,(nach 20 Jahren!) sollte sie sich weiterhin um diese ungeklärte Sache kümmern.

Sie möchte die Sache klären und das Einwohnermeldeamt informieren, damit endlich geklärt wird, ob diese Frau dort angemeldet ist.
Sie vermutet, daß sie illegal dort wohnt und der Mieter deshalb sie auch in den Mietvertrag nicht aufnehmen will.

Ist das ein Grund für „Störung des allgemeinen Hausfriedens“
Ist das ein Grund der fristlosen Kündigung der Mieterin, selbst wenn sie das Einwohnermeldeamt informiert?

Der Vermieter des Hauses wohnt 100 km weg und kümmert sich um gar nichts, er will nur seine Ruhe. Aber die Mieterin will ihr Recht in punkto Müll, ist zu verstehen. Im Nachhinein hätte sie sie die Augen verschließen sollen, konnte es aber nicht.

Jetzt hat sie Angst, die Kündigung zu bekommen.
Kann das möglich sein und was für Chancen hat sie, in ihrer Wohnung, die sie 20 Jahre bewohnt zu bleiben?

Danke im voraus.

Karin

Hallo,

dort steht zu Bespielen für zulässige Kündigung:

fortwährende Belästigung der Hausbewohner.

Die Frage zu o.g. Thema ist: Ist es Belästigung,

. wenn die Frau die Nebenkosten richtig aufgeteilt haben will?
. wenn sie deshalb diesem Mieter einen normalen, sachlichen Brief dazu schreibt?
. wenn sie dem Einwohnermeldeamt meldet, daß in dieser Wohnung statt einer Person zwei Personen wohnen. Das ist der wunde Punkt.

Denn ein unzulässiger Kündigungsgrund ist:

. Unstimmigkeiten über Nebenkostenabrechnung

Letztendlich ist es eine Sache zwischen 2 Mietparteien, nicht gegen den Vermieter.

Grüße
Karin

Hallo,

es geht nochmal um das Thema „Zusammenwohnen“ - nicht im
Mietvertrag deklariert.

Wohl auch um das Thema „Zusammenleben im Mietshaus“…

Folgender Fall, sachlich und kompakt:

6 Parteien im Haus mit 9 Personen. (alles Eigentumswohnungen
zur Vermietung von einem Vermieter). Dazu kam vor 2 Jahren
eine Lebensgefährtin einer Partei, die seitdem dort wohnt. Es
kommt die Nebenkostenabrechnung für Müll, wieder nur für 9
Personen.

Hat die beschwerdeführende Partei schon mal ausgerechnet um welche Beträge es bei diesem „Müllproblem“ geht…

Der Mieter, um den es geht, ist alleine eingezogen, fuhr dann
ans Schwarze Meer mit 2 Koffern, 1 Monat später kam eine
Russin nach, die kein Wort Deutsch verstand und seitdem bei
ihm wohnt.

…und ob der Kleckerbetrag den ganzen Ärger wert ist…

Eine Mieterin, darunter, weiß genau, daß die Wohnung seitdem
zu zweit bewohnt wird: Wenn ER zur Arbeit ist, geht die
Klospülung, es wird gekocht (Abzug an), es wird geduscht.

Interessant, wenn man sich so für seine Nachbarn interessiert…

Jetzt hat sie Angst, die Kündigung zu bekommen.
Kann das möglich sein und was für Chancen hat sie, in ihrer
Wohnung, die sie 20 Jahre bewohnt zu bleiben?

Siehe oben, Kleckerbetrag und Ärger…

Gruss von sales

Hallo,

es geht nochmal um das Thema „Zusammenwohnen“ - nicht im
Mietvertrag deklariert.

Wohl auch um das Thema „Zusammenleben im Mietshaus“…

Folgender Fall, sachlich und kompakt:

6 Parteien im Haus mit 9 Personen. (alles Eigentumswohnungen
zur Vermietung von einem Vermieter). Dazu kam vor 2 Jahren
eine Lebensgefährtin einer Partei, die seitdem dort wohnt. Es
kommt die Nebenkostenabrechnung für Müll, wieder nur für 9
Personen.

Hat die beschwerdeführende Partei schon mal ausgerechnet um
welche Beträge es bei diesem „Müllproblem“ geht…

Welche Rolle spielt die Höhe? Es soll ja vorkommen, dass man sich prinzipiell nur ungern bescheissen lässt.

Der Mieter, um den es geht, ist alleine eingezogen, fuhr dann
ans Schwarze Meer mit 2 Koffern, 1 Monat später kam eine
Russin nach, die kein Wort Deutsch verstand und seitdem bei
ihm wohnt.

…und ob der Kleckerbetrag den ganzen Ärger wert ist…

Das musst Du schon dem Betroffenen überlassen.

Eine Mieterin, darunter, weiß genau, daß die Wohnung seitdem
zu zweit bewohnt wird: Wenn ER zur Arbeit ist, geht die
Klospülung, es wird gekocht (Abzug an), es wird geduscht.

Interessant, wenn man sich so für seine Nachbarn
interessiert…

Wenns um das eigene Geld geht, werden viele Leute emsig, bei der Beweisführung, und?

Jetzt hat sie Angst, die Kündigung zu bekommen.
Kann das möglich sein und was für Chancen hat sie, in ihrer
Wohnung, die sie 20 Jahre bewohnt zu bleiben?

Siehe oben, Kleckerbetrag und Ärger…

Ich habe jetzt nicht verstanden, was Du damit sagen willst

Bommel

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Hallo bommel,

Jetzt hat sie Angst, die Kündigung zu bekommen.
Kann das möglich sein und was für Chancen hat sie, in ihrer
Wohnung, die sie 20 Jahre bewohnt zu bleiben?

Siehe oben, Kleckerbetrag und Ärger…

Ich habe jetzt nicht verstanden, was Du damit sagen willst

jaja, so ist das leider, wenn mehrere Menschen auf engem Raum zusammenleben. Was der Vorposter damit sagen wollte: In einem Mehrpateienhaus muß man so ab und an auch mal fünfe gerade sein lassen.

Immer auf seinem Recht pochen, besonders dann, wenn es sich im Jahr um einen 2 stelligen Betrag handelt, könnte einen Richter durchaus zur Auffassung bringen, es geht hier nicht ums Geld sondern um einen Mieter, welcher seine Streitlust befriedigt. Je nachdem welche Ausmaße soetwas dann annimmt, kann es eine Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens schon gerechtfertigen.

Also um nochmal auf den Titel zurückzukommen: Wenn man es übertreibt, läuft man tatsächlich Gefahr eine solche Kündigung zu erhalten.
Hier muß man also ganz persönlich abwägen, wie wichtig einem die Sache wirklich ist.

Frei nach dem Motto: Nicht immer ist der Sieger auch der Gewinner.

Gruß

Joschi

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Hallo Joschi,

Siehe oben, Kleckerbetrag und Ärger…

Ich habe jetzt nicht verstanden, was Du damit sagen willst

jaja, so ist das leider, wenn mehrere Menschen auf engem Raum
zusammenleben. Was der Vorposter damit sagen wollte: In einem
Mehrpateienhaus muß man so ab und an auch mal fünfe gerade
sein lassen.

Das sehe ich grundsätzlich auch so. Das scheidet in diesem Fall aber schon aus, weil der Nachbar (wenn wir der Posterin mal glauben mögen) ja erstens lügt, was die dauernde Anwesenheit seines Urlaubsmitbringsels angeht und sich zweitens wohl auch noch der üblen nachrede schuldig gemacht hat.

Immer auf seinem Recht pochen, besonders dann, wenn es sich im
Jahr um einen 2 stelligen Betrag handelt,

Äh, entschuldige, ich bin da vermutlich durch wirtschaftlich etwas entbehrungsreichere Studentenzeiten etwas anders geprägt. Kürzlich hat zum Beispiel meine Bank (eine recht bekannte mit spanischem Ursprung) auf einmal die Kreditkarte mit monatlichen Gebühren belegt. Hat sicherlich bei den meisten Kunden geklappt, die Verhandlungen waren etwas zäh, aber meine bleibt gebührenfrei… :smile:

könnte einen Richter
durchaus zur Auffassung bringen, es geht hier nicht ums Geld
sondern um einen Mieter, welcher seine Streitlust befriedigt.

Ich glaube dass die meisten Richter anerkennen, dass niemand für jemand anders mitbezahlen muss.

Je nachdem welche Ausmaße soetwas dann annimmt, kann es eine
Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens schon
gerechtfertigen.

Wenn Du damit meinst, dass jemand nach 10 Bier allabendlich glaubt, dem Nachbarn den Standpunkt noch mal verdeutlichen zu müssen, hast Du sicher Recht. Seine Argumente sachlich und schriftlich gegenüber dem Vermieter deutlich zu machen, vermag ich nicht als Störung des Hausfriedens zu sehen.

Also um nochmal auf den Titel zurückzukommen: Wenn man es
übertreibt, läuft man tatsächlich Gefahr eine solche Kündigung
zu erhalten.

Ich glaube, um eine gerechtfertigte Kündigung zu erhalten, muss man wirklich bereit sein, die Sache ziemlich auf die Spitze zu treiben, und dabei selber noch einige Fehler machen

Hier muß man also ganz persönlich abwägen, wie wichtig einem
die Sache wirklich ist.

Ich kann mich da nur wiederholen: Wenn der Nachbar, nachdem die Abechnung raus ist, mit ner Flasche Wein vorbeikommt, um zu erklären, dass seine Lebensgefährtinn aus politischen gründen leider „noch“ nicht auf der Abrechnung steht, ist das alles kein Thema, glaubt jemand hingegen, sich meiner durch Einschüchterungsversuche oder Lügen entledigen zu können, kann ich mich als ziemlich erfahrungsresistent erweisen.

Frei nach dem Motto: Nicht immer ist der Sieger auch der
Gewinner.

Ganz grundsätzlich hast Du natürlich Recht…

Frohe Weihnachten! Bommel

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Hallo bommel,

hm, ja klar mag es ärgerlich sein, wenn man eh jeden Euro zweimal umdrehen muß bevor man ihn dann ausgibt, aber hier ist wirklich eine Kosten / Nutzenabwägung vorteilhaft.
Wenn ein Vermieter kleinlich wird mit Kosten, so bewegt sich das in der Regel nicht mehr im 2 stelligen Bereich. Glaub mir, Vermieter denken sich öfter mal, na komm, die Kosten übernehme ich jetzt, auch wenn ich sie umlegen oder weiterreichen könnte. Sie werden aber durch kleinliches Verhalten der Mieter so ab und an nicht mehr so großzügig. Gespart ist also für den Mieter nicht wirklich etwas.

Meiner Ansicht nach begang der Mieter den ersten Fehler, als er seinen Mitmieter anschrieb. Ansprechpartner in solchen Angelegenheiten ist immer der Vermieter. Es treht sich also schon nicht mehr um eine Nebenkostendiskussion mit dem Vermieter, sondern um Streitigkeiten zwischen Mietern.

Gruß

Joschi

Hallo joschi,

hm, ja klar mag es ärgerlich sein, wenn man eh jeden Euro
zweimal umdrehen muß bevor man ihn dann ausgibt,

nö, es ist dann halt einfach so, und man kann es ja keinem vorwerfen…

aber hier ist wirklich eine Kosten / Nutzenabwägung vorteilhaft.

Das ist sie immer.

Wenn ein Vermieter kleinlich wird mit Kosten, so bewegt sich
das in der Regel nicht mehr im 2 stelligen Bereich.

Was bedeutet das denn jetzt? Was für eine Regel? was für ein zweistelliger Bereich? Zweistellig pro Monat? Pro Jahr? Pro Person?
Sry, diese Aussage ist absolut substanzlos!!!

Glaub mir, Vermieter denken sich öfter mal, na komm, die Kosten
übernehme ich jetzt, auch wenn ich sie umlegen oder weiterreichen
könnte.

Und wenn sie nicht gestorben sind, vermieten sie noch heute…?!

Hey, das ist doch völliger Blödsinn. Jedenfalls so verallgemeinert, wie Du es darstellst. Ein großer Teil der Häuser besteht aus Eigentümergemeinschaften, welche dann verwaltet werden. Der Verwalter macht eine korrekte Abrechnung, die einzelnen Wohnungseigentümer reichen diese (falls man nicht selbst dort wohnt) weiter und verlangen die Zahlung der umlegbaren Kosten.

Sie werden aber durch kleinliches Verhalten der Mieter
so ab und an nicht mehr so großzügig. Gespart ist also für den
Mieter nicht wirklich etwas.

Also irgendwie muss mein letzter Vermieter einer Menge negativen Verhaltens ausgesetzt gewesen sein, hat er doch etwa 1000 EURO Heizungsreparaturkosten als Wartung ausgewiesen und sich dann rausgeredet, „geteilt durch 18 Wohnungen sei das ja viel weniger, als wenn er das bezahlen alles müsste“?!
Mich interessiert die Mentalität meines Vermieters auch überhaupt nicht, ich möchte fair behandelt werden, nichts bezahlen, was andere bezahlen müssten und dafür auch nichts geschenkt.

Meiner Ansicht nach begang der Mieter den ersten Fehler, als
er seinen Mitmieter anschrieb. Ansprechpartner in solchen
Angelegenheiten ist immer der Vermieter.

Auch das sehe ich anders. Was spricht dagegen, erstmal die Kommunikation mit den Mitmenschen zu suchen? Hätte er direkt den Vermieter angeschrieben, könntest Du genauso argumentieren, er hätte sich „direkt ganz oben beschwert“ und dann daraus ableiten, es sei eine persönliche Sache.

Es treht sich also :schon nicht mehr um eine Nebenkostendiskussion mit
dem Vermieter, sondern um Streitigkeiten zwischen Mietern.

Was Du so alles weißt… ich sehe, hier dass jemand seine Interessen vertritt und dies auf einmal gegen einen Mitmieter, welche die Kosten scheut, und gegen einen Vermieter, der wohl kaum eine korrigierte Abrechnung erstellen wollen wird, tun muss. Ob er sich einschüchtern lässt und hier aufgibt, liegt ja bei ihm. Ich ziehe meinen Hut vor Leuten, die das durchboxen.

Deine grundsätzlichen Erfahrungen mit Vermietern, welche erstmal ihren eigenen Vorteil suchen (und das vielleicht auch müssen, hat doch das schöne „Renditeobjekt“ so seine Tücken) möchte ich als überschaubar bezeichnen…

LG, Bommel

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Hallo bommel,

ich glaube über die Frage „wer ist der Böse, Vermieter oder Mieter“ könnte man sich stundenlang streiten. Sicherlich hast Du recht, rein rechtlich ist der Mieter hier in Bezug auf die Umlegung der Nebenkosten im Recht. Nun, wenn man hier versucht die Gesamtgeschichte zu betrachten, so stellt sich doch die Frage, warum hat der Mieter nicht direkt mit seinem Mitmieter gesprochen und was hat letztendlich den Vermieter dazu veranlasst eine Abmahnung zu schreiben. Meiner persönlichen Ansicht nach wird sich ein Vermieter wohl kaum dazu genötigt fühlen, wenn in diesem Brief nur stand: „Bitte, lieber Mitbewohner, melden Sie doch dem Vermieter, dass sich ab xx.xx.xxxx eine Person mehr in Ihrem Haushalt befindet“. Ich glaube vielmehr, hier wäre es nicht zu solchen Streitereien gekommen, wenn der Mieter dem Vermieter angezeigt hätte: „Herr Sowieso beherbergt in seiner Wohnung nach meinem Kenntnisstand seit dem xx.xx.xxxx eine Person mehr in seinem Haushalt. Ich bitte die Nebenkosten dementsprechend anzupassen.“

Aber auch darüber könnte man streiten.

Vielleicht mal auf die Kostenseite eingehend:

Durchschnittliche Mietkosten p.a. 5000€; Müllentsorgung 9 Personenwohnhaus: hochgegriffen 2000€, bedeutet bei einer Belegung von 10 Personen und einer Abrechnung auf 9 Personen 22,22 € Mehrkosten pro Person und Jahr, bezogen auf die Miete 0,44% Mehrkosten.
Dafür einen Streit mit dem Mitbewohner und den Vermieter eingehen?

Wie Du richtig festgestellt hast gibt es in der Tat Vermieter, die versuchen ihre Mieter zu übervorteilen. Soetwas sollte sich ein Mieter natürlich nicht gefallen lassen. Es gibt aber auch viele Vermieter, die aufgrund eines guten Verhältnisses zu ihren Mietern den ein oder anderen Euro (obwohl umlagefähig) an Kosten selbst übernehmen.

Zu meinen Erfahrungen: Da ich selbst vermiete, habe ich viel Kontakt zu anderen Vermietern aber auch zu Verwaltungsgesellschaften. Meine Erfahrung mit diesen Leuten mag zwar nicht repräsentativ sein, aber hier wird ziemlich im Einklang der ein oder andere eigentlich zu Lasten des Mieter fallende Euro vom Vermieter übernommen weil man hier entweder die Diskussion mit dem Mieter scheut oder eben ein gutes Verhältnis zu diesem hat.

Aber wie gesagt, das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

Gruß

Joschi

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Hallo,

Hat die beschwerdeführende Partei schon mal ausgerechnet um
welche Beträge es bei diesem „Müllproblem“ geht…

Ein Vergleich: In einem Supermarkt wird eine Flasche Wein um 10 Euro geklaut…Du meinst, die geschädigte Partei müßte wegschauen und den „Klauer“ laufen lassen?

und ob der Kleckerbetrag den ganzen Ärger wert ist…

Klau ist Klau!

Eine Mieterin, darunter, weiß genau, daß die Wohnung seitdem
zu zweit bewohnt wird: Wenn ER zur Arbeit ist, geht die
Klospülung, es wird gekocht (Abzug an), es wird geduscht.

Es geht in diesem Fall um Mietrecht: Daß zugezogene Personen auch deklariert werden müssen und ihren Beitrag zahlen müssen…insofern Kleckerlesbetrag

Siehe oben, Kleckerbetrag und Ärger…

Bei Dir würde ich in Deinem Lebensmittelladen gerne einkaufen und jedesmal eine Tafel Schokolade (ich liebe Bitter-Orange von Lindt) klauen, bei Dir kann ich mir sicher sein, daß ich dann an der Kasse vorbekomme…

Karin

Hi

jaja, so ist das leider, wenn mehrere Menschen auf engem Raum
zusammenleben. Was der Vorposter damit sagen wollte: In einem
Mehrpateienhaus muß man so ab und an auch mal fünfe gerade
sein lassen.

Das heißt, der andere Mieter kann gerne im Nebengarten, der ihm nicht gehört Blumen pflücken?
Du hast den Punkt vergessen, daß diese Person im Mietvertrag nicht angemeldet ist und deshalb die Hausabrechnung nicht stimmt!

Je nachdem welche Ausmaße soetwas dann annimmt, kann es eine
Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens schon
gerechtfertigen.

Daß hieße, der Mieter muß sich gefallen lassen, daß sein Waschmittel im Waschraum einen Monat lang benutzt wird und wenn er sich wehrt stört der den Hausfrieden?

Muß man also ganz persönlich abwägen, wie wichtig einem
die Sache wirklich ist.

Rechtlich (in einem anderen Fall wäre es so): Ich bestelle mir im Bistro einen Wein, mein Barnachbar trinkt ihn aus, schaut mich an und sagt: „Sind doch Kinkerlitzchen“

Frei nach dem Motto: Nicht immer ist der Sieger auch der
Gewinner.

Wer weiß, Joschi.

Karin

Lassen wir doch mal das Vergangene vergangen sein. Mich interessiert jetzt mal nicht wie es zu dem gekommen ist was es ist.
Aktuelle Situation:
Falsche Abrechnung der BK. Geringfügiger Betrag, aber durchaus beachtenswert. Dies ist die eine Seite.
Die andere Seite:
Androhung einer Kündigung. Gestörtes Verhältnis zu Mitmieter und Vermieter.
Fazit:
Wenn ich so weitermache wie bisher, wird möglicherweise eine Kündigung eingehen. Folge sind Suche und Zahlung einer juristischen Vertretung, bei durchaus ungewissem Ausgang des Rechtsstreit.
Wenn ich obsiege erhalte ich die finanziellen Aufwendungen zurück, bleibe in der Wohnung wohnen.
Wenn ich verliere muss ich umziehen, Anwalt zahlen, Gegenanwalt zahlen, Gerichtskosten zahlen.
Bei einem Vergleich bleibe ich auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzen.
Kosten übernimmt möglicherweise eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder das Armenrecht. Auf dem Kollateralschaden bleibe ich aber auf jeden Fall sitzen.

Für mich grenzt es schon an Dummheit hier nach dem Motto: Keine Wand ist zu dick, dass ich nicht mit dem Kopf hindurchkomme, weiterzumachen.

Brief an den Vermieter: Ok. BK-Abrechnung wird des lieben Friedens Willen akzeptiert. Aber für die Zukunft wird darauf hingewiesen, dass eine Person mehr …
Übrigens muss eine zusätzliche Person nicht im Mietvertrag aufgenommen werden. Es reicht die Berücksichtigung in der Personenzahl.

vnA *weihnachtlich versöhnlich gestimmt*

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Liebe Karin!
Kann es vlt sein, dass Du Dich in den Nachbarn verguckt hast?
Machst weiter unten auf der Seite hier nochmal n riesen Faß auf, wegen „Zusammen wohnen“.
Scheint Dich ja ziemlich zu treffen mit der Russin, dass Du so überspitzt reagierst…
Vor allem, wie willst Du denn beweisen, dass sie nicht zu Besuch ist?
Dich jetzt 6 Wochen und einen Tag mit Fernglas, Stift und Zettel bewaffnet auf die Lauer legen und aufschreiben wann Du mal keine Klo-Spülung hörst??
Lächerlich. Lass die Beiden doch in Frieden leben, Du verleidest Dir doch nur Dein eigenes Leben. Ich kenne das aus eigener Erfahrung, wenn die Gedanken immer nur um ein unschönes Thema kreisen, selbst wenn man nachts wach wird.
Also tu Dir selbst einen Gefallen. Drücke Dir Däumchen, dass es klappt!
Ist wirklich nicht böse von mir gemeint…
Schöne Weihnachten wünscht Dir

die hamstermaus