Hallo,
es geht nochmal um das Thema „Zusammenwohnen“ - nicht im Mietvertrag deklariert.
Folgender Fall, sachlich und kompakt:
6 Parteien im Haus mit 9 Personen. (alles Eigentumswohnungen zur Vermietung von einem Vermieter). Dazu kam vor 2 Jahren eine Lebensgefährtin einer Partei, die seitdem dort wohnt. Es kommt die Nebenkostenabrechnung für Müll, wieder nur für 9 Personen.
Der Mieter, um den es geht, ist alleine eingezogen, fuhr dann ans Schwarze Meer mit 2 Koffern, 1 Monat später kam eine Russin nach, die kein Wort Deutsch verstand und seitdem bei ihm wohnt.
Eine Mieterin, darunter, weiß genau, daß die Wohnung seitdem zu zweit bewohnt wird: Wenn ER zur Arbeit ist, geht die Klospülung, es wird gekocht (Abzug an), es wird geduscht.
Diese Mieterin will das nicht mehr hinnehen und schreibt einen Brief an diesen Mieter, daß sie nicht gewillt ist, seine Nebenkosten Müll für die weitere Person zu bezahlen und er das vor der Hausverwaltung auch deklarieren soll.
Dieser Mieter schreibt dann an den Vermieter einen Brief, daß er definitiv alleine wohnt, beschwert sich über den Brief der anderen Mieterin und beschuldigt jetzt sie:
Wegen Beleidigung (daß sie mit dem Einwohnermeldeamt gedroht hat)
wegen unhöflichem Wortwechsels
wegen Türenknallen
wegen „Gestank der aus ihrer Wohnung kommt“
Jetzt schreibt der Vermieter der Mieterin einen Brief und fordert sie eindringlich auf:
Den allgemeinen Hausfrieden zu wahren
Eine „Abmahnung“, auf die die sofortige, fristlose Kündigung ihrer Wohnung erfolgen kann,(nach 20 Jahren!) sollte sie sich weiterhin um diese ungeklärte Sache kümmern.
Sie möchte die Sache klären und das Einwohnermeldeamt informieren, damit endlich geklärt wird, ob diese Frau dort angemeldet ist.
Sie vermutet, daß sie illegal dort wohnt und der Mieter deshalb sie auch in den Mietvertrag nicht aufnehmen will.
Ist das ein Grund für „Störung des allgemeinen Hausfriedens“
Ist das ein Grund der fristlosen Kündigung der Mieterin, selbst wenn sie das Einwohnermeldeamt informiert?
Der Vermieter des Hauses wohnt 100 km weg und kümmert sich um gar nichts, er will nur seine Ruhe. Aber die Mieterin will ihr Recht in punkto Müll, ist zu verstehen. Im Nachhinein hätte sie sie die Augen verschließen sollen, konnte es aber nicht.
Jetzt hat sie Angst, die Kündigung zu bekommen.
Kann das möglich sein und was für Chancen hat sie, in ihrer Wohnung, die sie 20 Jahre bewohnt zu bleiben?
Danke im voraus.
Karin
